- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsunterlagen?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen von Erfindungen in Österreich
- Ob eine österreichische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Anleitung zur Zulassung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Österreich
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich umwandelbar?