- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Merkmale des österreichischen Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmuster-Anmeldeunterlagen in Österreich?
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich
- Wie lange ist die Schutzfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann