- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Wie lange dauert die Erteilung einer Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich?
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Österreichische Erfindungspatentanmeldungsberechtigung und Jahresgebührenbelehrung
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wie lange dauert es, bis eine österreichische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?