- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wie lange ist die Schutzfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Österreichische Erfindungspatentanmeldungsberechtigung und Jahresgebührenbelehrung
- Wie lange dauert der gewerbliche Designschutz in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Merkmale des österreichischen Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen von Erfindungen in Österreich
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?