- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden kann, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmuster-Anmeldeunterlagen in Österreich?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Wie lange dauert die Erteilung einer Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich?
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Merkmale des österreichischen Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?