- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsunterlagen?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Besonderheiten des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Wie lange dauert der gewerbliche Designschutz in Österreich?
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?