- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wie lange dauert die Erteilung einer Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich?
- Ob eine österreichische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Besonderheiten des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Wie lange dauert der gewerbliche Designschutz in Österreich?
- Österreichische Erfindungspatentanmeldungsberechtigung und Jahresgebührenbelehrung
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?