- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden kann, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
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- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Wie lange ist die Schutzdauer der österreichischen Erfindungspatentanmeldung?
- Österreichische Erfindungspatentanmeldungsberechtigung und Jahresgebührenbelehrung
- Wie lange ist die Schutzfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen von Erfindungen in Österreich
- Anleitung zur Zulassung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Österreich
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