- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen von Erfindungen in Österreich
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?