Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Wie lange dauert der gewerbliche Designschutz in Österreich?
- Wie lange ist die Schutzfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?