Das USPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, der Bewerber muss keinen gesonderten Sachprüfungsantrag stellen. Der Anmelder ist verpflichtet, durch das Information Disclosure Statement (IDS) Angaben zu Informationen zu machen, die sich auf die Patentierbarkeit der Erfindung auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stand der Technik, Veröffentlichungen, Verkaufsunterlagen usw. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis zur Bekanntgabe der Patenterteilung oder der Zurücknahme der Patentanmeldung. Das Versäumnis, bedeutenden Stand der Technik offenzulegen, kann dazu führen, dass der Patentinhaber das zugrunde liegende Patent nicht durchsetzen kann.
- Es wird keine Amtsgebühr erhoben, wenn der IDS innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag oder vor Ausstellung des ersten Amtsbescheids eingereicht wird.
- Eine zusätzliche Amtsgebühr wird fällig, wenn die im IDS angeführten Informationen drei Monate vor Einreichung des IDS in einer ausländischen Patentanmeldung erschienen sind oder der Anmelder oder sein Vertreter die Erfindung vor drei Monaten fertiggestellt haben
- Merkmale des US-Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Ist die US-Gewerbemusteranmeldung umwandelbar?
- Neuheitsschonfrist für US-Patentanmeldungen für Erfindungen
- US-Erfindungspatentanmeldungsautorisierung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Was sind die Anforderungen für die US-Erfindungspatentanmeldungsdokumente?
- Wie lange ist die Frist für die Anmeldung eines US-Industriedesigns?
- Ist eine US-Geschmacksmusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Merkmale des US-Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Ist es möglich, ein kombiniertes Erscheinungsbild in einer US-Industriedesign-Anmeldung zu beantragen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die Patentanmeldung einer US-Erfindung?