Bulgarisches Patentamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Erfindungspatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
Ja. Für eine Erfindung mit demselben Gegenstand kann der Anmelder innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Entscheidung über die Patentanmeldung, jedoch nicht später als 10 Jahre nach dem Anmeldedatum, einen Antrag auf Umwandlung des Patenttyps stellen und den Patenttyp von Erfindung zu ändern Gebrauchsmuster .
NEIN
Das BPO führt eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Designer, sein Rechtsnachfolger oder ein Dritter, der sich aus den Informationen oder Aktivitäten des Designers oder seines Rechtsnachfolgers ergibt
- Dritte, die den Interessen des Designers schaden
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
Das BPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Das BPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat nach dem Anmeldetag abschließen, und dann wird das BPO das Prioritätsdokument und die damit verbundenen Gebühren überprüfen und innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende eine vorläufige Sachprüfung und Einheitsprüfung der Patentanmeldung durchführen die vorläufige Prüfung Eine Patentanmeldung, die die Recherchengebühr und die Veröffentlichungsgebühr entrichtet hat, wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag veröffentlicht, und die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Recherchenberichte, schriftliche Stellungnahmen zur Patentierbarkeit und Stellungnahmen Dritter werden dem Anmelder spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist übermittelt.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
4-6 Monate
Einreichungssprache: Bulgarisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre bulgarische Übersetzung
- Certificate of Microbial Survival und seine bulgarische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre bulgarische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Zahlungsnachweis für die Anmeldegebühr
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase des bulgarischen Staates 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre bulgarische Übersetzung
- Certificate of Microbial Survival und seine bulgarische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Zahlungsnachweis für die Anmeldegebühr