Das BPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Das BPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat nach dem Anmeldetag abschließen, und dann wird das BPO das Prioritätsdokument und die damit verbundenen Gebühren überprüfen und innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende eine vorläufige Sachprüfung und Einheitsprüfung der Patentanmeldung durchführen die vorläufige Prüfung Eine Patentanmeldung, die die Recherchengebühr und die Veröffentlichungsgebühr entrichtet hat, wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag veröffentlicht, und die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Recherchenberichte, schriftliche Stellungnahmen zur Patentierbarkeit und Stellungnahmen Dritter werden dem Anmelder spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist übermittelt.
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