NEIN
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Der Anmelder oder der ursprüngliche Rechteinhaber hat dies offensichtlich missbraucht
- Ausgestellt durch den Anmelder oder den ursprünglichen Rechteinhaber auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten Ausstellung
1 Monat
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Designer, sein Rechtsnachfolger oder ein Dritter, der sich aus den Informationen oder Aktivitäten des Designers oder seines Rechtsnachfolgers ergibt
- Dritte, die den Interessen des Designers schaden
Bulgarisches Patent- und Markenamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Gebrauchsmusterpatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Sie wird zusammen mit der Autorisierungsankündigungsgebühr einen Monat nach Erhalt des Autorisierungsbescheids gezahlt und bei Überfälligkeit verdoppelt.
- Jahresgebühr: Der Zahlungszeitraum für die Verlängerungsgebühr ist das entsprechende Datum des Antragsdatums im Jahr und kann innerhalb des letzten Jahres des aktuellen Gültigkeitszeitraums bezahlt werden. Die Zahlung kann noch innerhalb von 6 Monaten ab dem Verzugsdatum erfolgen, vorbehaltlich einer Gebühr für verspätete Zahlung.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
NEIN