Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
4-6 Monate
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Designer, sein Rechtsnachfolger oder ein Dritter, der sich aus den Informationen oder Aktivitäten des Designers oder seines Rechtsnachfolgers ergibt
- Dritte, die den Interessen des Designers schaden
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte
Das BPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert 3 Monate, inhaltlich umfasst die Prüfung die Zugehörigkeit der angemeldeten Gebrauchsmusteranmeldung zum Schutzgegenstand, die Frage der Einheitlichkeit etc. Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, ist das Patent zugelassen.
NEIN
2-5 Jahre