- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Kann das Prioritätsrecht einer dänischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für dänische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Frist für die Anmeldung des Industriedesigns in Dänemark?
- Ob die dänische Industriedesign-Anmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für das dänische Gebrauchsmuster?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Dänemark?
- Wie lange ist die PCT-Zeit für eine dänische Erfindungspatentanmeldung?
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?