- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?
- Wie lange dauert es, bis eine dänische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Dänemark zu genehmigen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?
- Wie lange ist die Frist für die Anmeldung des Industriedesigns in Dänemark?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Kann das Prioritätsrecht einer dänischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für dänische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?
- Autorisierung der dänischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr