Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
10 Jahre
NEIN
Ja
Einreichungssprache: Dänisch/Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die dänische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
20 Jahre
Dänisches Patent- und Markenamt
Englisch: Dänisches Patent- und Markenamt, DKPTO
Website: Startseite (dkpto.org)
Suche nach dänischen Gebrauchsmusterpatenten: PVSOnline - Patent & Varemærkestyrelsen (dkpto.dk)
Ja
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.