- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der dänischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark stattgegeben wird?
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für das dänische Gebrauchsmuster?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für dänische Geschmacksmuster
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Dänemark?
- Welches ist die dänische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie lange ist die PCT-Zeit für eine dänische Erfindungspatentanmeldung?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Dänemark