Einreichungssprache: Rumänisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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NEIN
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresbeitrag: Alle 5 Jahre wird ein Jahresbeitrag gezahlt.
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
Der anfängliche Schutz beträgt 6 Jahre und kann nach Ablauf zweimal verlängert werden, und der maximale Schutz kann 10 Jahre betragen.