OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Recherchenbericht mit schriftlicher Stellungnahme zur Patentierbarkeit, der gleichzeitig mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Der Anmelder muss spätestens innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und kann innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen. Nach sachlicher Prüfung der Patentanmeldung trifft OSIM eine Entscheidung über Erteilung oder Ablehnung und benachrichtigt den Anmelder innerhalb eines Monats, und die Entscheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bekannt gegeben.
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