Einreichungssprache: Spanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Ja
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
NEIN
10 Jahre
20 Jahre
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die von den oben genannten Personen Informationen erhalten hat, offenbart wird.
Industrie- und Handelskammer von Kolumbien
Englisch: Superintendence of Industry and Commerce Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Website: http://www.sic.gov.co/
Industrie- und Handelskammer von Kolumbien
Englisch: Superintendence of Industry and Commerce Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Website: http://www.sic.gov.co/
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.