Japan (JPO) wird „Mehrfachzitierungen“ in Ansprüchen nicht mehr zulassen

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Patentanmelder, die Erfindungspatente und Gebrauchsmuster in Japan beantragen, sollten beachten, dass Japan ab dem 1. April 2022 keine Ansprüche mehr zulässt, die „mehrere Zitate und mehrere“ Ansprüche enthalten.

Ab dem 1. April 2022 werden „Mehrfachzitate“ in den Ansprüchen durch die Änderung der Ministerialverordnung eingeschränkt, um mit den Zielen der meisten Länder der Welt in Bezug auf Ansprüche in Einklang zu stehen und die Belastung durch Dritt- Parteikontrolle und -aufsicht. Das JPO rät Anmeldern, sorgfältig zu prüfen, wenn sie eine Patentanmeldung bei JPO einreichen, und stellt rücksichtsvoll ein kleines Tool zur Verfügung, um zu prüfen, ob die Ansprüche mehrere Ansprüche enthalten.

Das Widget kann in einem Browser gestartet werden, in dem Benutzer Felder direkt eingeben oder Anspruchsbeschreibungen in Ansprüche kopieren und einfügen können, und kann offline verwendet werden.

Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass nach Eingabe der Ansprüche 1-5 in die Checkspalte links automatisch die Schlussfolgerung rechts gezogen werden kann:

Mehrfachzitate und Mehrfachansprüche: Anspruch 4.

Zusätzlich zu den obigen Ansprüchen ist der Anspruch, der mehrere Ansprüche zitiert, folgender: Anspruch 5.

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