Global Trademark GO – Norwegen – Einführung in die norwegische Markenanmeldung

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In Norwegen können traditionelle Marken wie Wortmarken, Grafikmarken und Gemeinschaftsmarken für Wörter, Namen, Logos, Grafiken, Bilder, Buchstaben, Zahlen, Verpackungen, Töne und deren Kombinationen angemeldet werden, Markenanmeldungen jedoch nur für eine Marke und eine Klasse sind akzeptiert. Neben traditionellen Marken können Sie auch nicht-traditionelle Marken wie Klangmarken und dreidimensionale Marken anmelden.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Markenanmeldungen und Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse müssen auf Norwegisch eingereicht werden. Andere Dokumente können auf Norwegisch, Schwedisch, Dänisch oder Englisch sein. Allerdings sind alle vom norwegischen Amt für gewerbliches Eigentum (NIPO) ausgestellten Dokumente auf Norwegisch.

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Der Name mindestens eines Bewerbers
  • Bei Wortmarken ist die gedruckte Buchstabenmarke einzureichen, bei Grafikmarken oder Kombinationsmarken ist das Markenmuster einzureichen.
  • Dokumente zur norwegischen Markenanmeldung und Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Das Prioritätsdokument ist nur erforderlich, wenn das norwegische Markenamt es verlangt. Die Frist für die Einreichung einer Kopie des Prioritätsdokuments beträgt drei Monate nach Erhalt der Benachrichtigung.
  • Vollmacht

5. Prozess zur Beantragung einer norwegischen Markenregistrierung

  • Nachdem NIPO eine formelle Prüfung des norwegischen Markenregistrierungsantrags durchgeführt hat, wird dieser im norwegischen Markenblatt veröffentlicht. Bei Mängeln im Registrierungsprozess hat der Markenanmelder bis zu drei Monate Zeit, um zu antworten. Ein Widerspruchsantrag kann innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Markenblatt eingereicht werden.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine in Norwegen eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht verwendet wurde, kann jeder die Löschung der eingetragenen Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Markenblatt kann jeder einen Widerspruchsantrag gegen die veröffentlichte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Norwegen erhebt keine Lizenzgebühren. Meldebescheinigungen werden elektronisch ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer einer norwegischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Alle 10 Jahre fallen Verlängerungsgebühren an, die Anzahl der Verlängerungen ist unbegrenzt. Anträge auf Markenverlängerung sollten im letzten Jahr der aktuellen 10-jährigen Markengültigkeitsdauer eingereicht werden. Es gibt eine 6-monatige Nachfrist, es fallen jedoch Verzugsgebühren an.


10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Norwegen 12–18 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Bei der Geltendmachung oder Aufrechterhaltung von Rechten an einer eingetragenen Marke durch „Nutzung“ sollte die Marke tatsächlich für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen verwendet werden;
  • Als tatsächliche Nutzung gilt die vom eingetragenen Markeninhaber anderen gestattete Nutzung;
  • Wenn die tatsächliche Nutzung der Marke nicht mit der eingetragenen Marke übereinstimmt und die Unterscheidungsmerkmale der eingetragenen Marke nicht geändert wurden, gilt die eingetragene Marke als tatsächlich genutzt;
  • Die Rechte einer Marke, deren Nutzung nach 5 Jahren nach der Eintragung wiederhergestellt wurde, können aufrechterhalten werden, die Nutzung innerhalb von 3 Monaten vor der Einreichung eines „Nichtbenutzungslöschungsantrags“ durch andere sollte jedoch nicht als tatsächliche Nutzung angesehen werden; Gleichzeitig beabsichtigt der Markeninhaber lediglich, Rechtsschutzmaßnahmen einzuleiten oder wird als Reaktion auf die Löschungsklage beschlossen, die Marke zu nutzen, gilt sie nicht als tatsächlich genutzt.
  • Im März 2023 tritt die neue Überarbeitung des norwegischen Markengesetzes in Kraft. Schwarz-weiße grafische Marken schützen nur schwarze und weiße Farben und decken nicht mehr den Schutz anderer Farben ab. Im Widerspruchs-/Nichtigkeitsverfahren kann der Beklagte dies tun auf der Grundlage der vorherigen Einwände und Nichtigkeitsantragsteller. Das Fehlen einer tatsächlichen Nutzung der Marke kann als Verteidigung herangezogen werden; sowohl eingetragene Marken als auch angemeldete Marken können verpfändet werden usw.
  • Ab dem 1. März 2023 hat sich die offizielle Gebühr für die Benennung Norwegens über die Madrider Route geändert. Die Antragsgebühr für Neuanträge oder nachträgliche Benennung Norwegens beträgt 280 Schweizer Franken für die erste Kategorie, der Kategoriezuschlag beträgt 72 Schweizer Franken pro Kategorie. Die Anmeldegebühr für eine Kollektivmarke oder Zertifizierungsmarke beträgt CHF 386 für die erste Klasse und einen Klassenzuschlag von CHF 159 pro Klasse. Die Verlängerungsgebühr beträgt CHF 251 für die erste Kategorie und der Kategoriezuschlag beträgt CHF 97 pro Kategorie. Die Anmeldegebühr für eine Kollektivmarke oder Zertifizierungsmarke beträgt CHF 497 für die erste Klasse und einen Klassenzuschlag von CHF 203 pro Klasse.
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