Global Trademark GO – Finnland – Einführung in die finnische Markenanmeldung

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Im Mai 2019 begann Finnland mit der Umsetzung des neuen Markengesetzes. Es ist nicht mehr erforderlich, Bildformatstandards einzureichen und kann multimedial dargestellt werden. Daher können in Finnland neben traditionellen Marken auch Klangmarken, Geruchsmarken und Hologrammmarken registriert werden. Gleichzeitig führt Finnland seit Mai 2019 elektronische Markenanmeldungen ein und stellt elektronische Markenzertifikate aus. Darüber hinaus haben finnische Marken im Einklang mit dem EU-Markensystem auch eine Bedenkzeit für Markeneinsprüche eingerichtet, um Streitparteien zu ermutigen, Markenstreitigkeiten durch Verhandlungen beizulegen. Mit der Umsetzung des neuen finnischen Markengesetzes wurden auch neue Verwaltungsverfahren für den Widerruf und die Ungültigkeit von Marken eingeführt. Das heißt, Markenanmelder können neben der Einreichung von Klagen beim finnischen Marktgericht auch Verwaltungsverfahren beim finnischen Patent- und Markenamt einreichen.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • finnisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Bewerbungsinformation
  • Zahlungsbelege oder Quittungen
  • Vollmacht
  • Eine Kopie des Prioritätsbelegs kann nur auf Anfrage des finnischen Markenamts vorgelegt werden

5. Verfahren zur Anmeldung einer finnischen Markenregistrierung

  • Das finnische Patent- und Markenamt PRH führt nach Eingang des Markenregistrierungsantrags eine formelle und eine inhaltliche Prüfung durch. Der Inhalt der formellen Prüfung umfasst: die erforderlichen Identifikationsdaten des Antragstellers und seiner Vertreter; ob die Liste der Waren und Dienstleistungen vorhanden ist klar angegeben; ob die Gebühren vollständig bezahlt wurden. ; Ob die Beschreibung der Marke klar und korrekt ist. Liegen Formmängel vor, wird PRH vom Antragsteller die Beseitigung der Mängel verlangen.
  • Für die inhaltliche Prüfung von Marken wird PRH nach ähnlichen nationalen Marken, EU-Marken und internationalen Marken suchen und diese vergleichen; PRH wird auch das Internet nutzen, um eine Gesamtbewertung durchzuführen, ob die Marke Unterscheidungsmerkmale aufweist, um zu verstehen, ob die vorgeschlagene Marke Unterscheidungskraft hat Merkmale von Waren und Dienstleistungen. Darüber hinaus werden weitere mögliche Hindernisse für die Marke geprüft, beispielsweise ob sie gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt und ob sie in Bezug auf Waren und Dienstleistungen irreführend ist.
  • Wenn der Registrierungsprozess reibungslos verläuft oder der Markenanmelder bestehende Hindernisse überwindet, wird die Marke im Markenblatt bekannt gegeben und eine Markenregistrierungsbescheinigung ausgestellt.
  • Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate ab Ankündigungsfrist, in der jeder Widerspruch gegen die eingetragene Marke einlegen kann.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht verwendet wurde, droht der Löschung der eingetragenen Marke durch das finnische Marktgericht.

8. Markeneinwände

  • Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate ab Bekanntgabe der Markeneintragung, innerhalb dieser kann jeder Einspruch gegen die eingetragene Marke einlegen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Finnland erhebt keine Lizenzgebühren. Für Marken, die am oder nach dem 1. Mai 2019 angemeldet werden, ist die Eintragung in Finnland 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Für nach dem 1. Mai 2019 erteilte Marken ist die Registrierung in Finnland 10 Jahre ab dem Datum der Registrierung gültig. Marken sind für 10 Jahre verlängerbar. Der Antrag auf Verlängerung kann innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Registrierung oder innerhalb der sechsmonatigen Verlängerungsfrist nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Finnland 2 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Finnische Markenanmeldungen können eine beschleunigte Prüfung beantragen.
  • Finnland wendet das Verfahren an, bei dem zunächst eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt und dann bekannt gegeben wird. Wenn innerhalb der Ankündigungsfrist kein Einspruch erhoben wird oder der Einspruch nicht begründet ist, wird die Marke offiziell eingetragen. Selbst wenn Sie eine Markenregistrierungsbescheinigung erhalten, bedeutet dies daher nicht, dass die Marke in Finnland erfolgreich registriert wurde.
  • Bei der Registrierung einer finnischen Marke gibt es keine Überprüfung aus „relativen Gründen“, d. h. der Beamte lehnt die angemeldete Marke nicht aktiv ab, weil sie einer früheren Marke ähnelt. Daher kann die Marke die vorläufige Prüfung problemlos bestehen und angemeldet werden. Dies verlangt, dass der Rechteinhaber auch nach erfolgreichem Antrag eine Registrierung beantragt. Sie müssen außerdem weiterhin aufmerksam sein und Einwände und Rechtsschutz unverzüglich durchführen, um Ihre Markenrechte zu schützen.
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