Global Trademark GO – Rumänien – Einführung in die rumänische Markenanmeldung

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Im Oktober 2020 trat die Änderung des rumänischen „Regierungsbeschlusses Nr. 1134/2010 zur Genehmigung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Marken und geografische Angaben“ offiziell in Kraft, um mit der EU-Richtlinie 2015/2436 in Einklang zu stehen, mit der das Gesetz abgeschafft wurde Anforderung für grafische Darstellungen von Marken. , wodurch eine nicht-traditionelle Markenregistrierung ermöglicht wird; und weitere absolute Gründe für die Ablehnung oder Erklärung der ungültigen Markenregistrierung erweitert und das Widerspruchsverfahren geändert, die zweimonatige Bedenkzeit auf fünf Monate verlängert und festgelegt dass keine Einigung erzielt werden kann. Die Parteien können OSIM auch Fakten, Beweise oder Argumente vorlegen, um die möglichen Chancen auf eine Versöhnung zwischen dem Gegner und dem Antragsteller zu erhöhen.

Eine Wortmarkenanmeldung in Rumänien kann für Wörter erfolgen, darunter Namen, Designs, Buchstaben, Zahlen, grafische Elemente, dreidimensionale Formen, insbesondere die Form von Waren oder deren Verpackung, Farben, Farbkombinationen, Hologramme, akustische Signale und jede beliebige Kombination davon. , Grafikmarken, Tonmarken, Aktionsmarken, Hologrammmarken, Multimediamarken, Kollektivmarken, Zertifizierungsmarken und geografische Angaben usw. Rumänien kann eine Marke und mehrere Markenkategorien beantragen.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • rumänisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Bewerbungsinformation
  • Markenmuster
  • Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation, 11. Auflage (Klassen 1 bis 45)
  • Prioritätsinformationen und Prioritätsdokumente. Die Einreichung von Prioritätsdokumenten ist gegen eine zusätzliche Gebühr in erweiterter Form möglich. Das Prioritätsdokument sollte ins Rumänische übersetzt werden
  • In der Vollmacht sind Umfang, Datum und Dauer der Vollmacht anzugeben, die innerhalb von 2 Monaten ab Antragstellung ergänzt werden kann.
  • Markenbenutzungserklärung, die darlegen kann, dass die Marke durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, und einen entsprechenden Nachweis erbringen kann

5. Prozess zur Anmeldung einer rumänischen Marke

  • OSIM führt bei jeder Markenanmeldung eine formelle Prüfung, eine Sachprüfung und eine Prüfung durch, um festzustellen, ob frühere widersprüchliche Marken vorhanden sind. Wenn der Antragsteller mit der Entscheidung des Patent- und Markenamts unzufrieden ist, kann er innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der offiziellen Entscheidung beim Beschwerdeausschuss Berufung einlegen, und jede andere interessierte Partei kann innerhalb von sechs Monaten beim Beschwerdeausschuss Berufung einlegen der Bekanntgabe der offiziellen Entscheidung. Innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung des Berufungsausschusses können weitere Berufungen beim Gericht eingelegt werden.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Übertragungsvertrag
  • Sowohl vom Übertragenden als auch vom Erwerber unterzeichnete Vollmacht
  • Original-Übertragungsdokument oder notariell beglaubigte Kopie
  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Zeigen Sie den neuen Namen des Unternehmens am Ort der Änderung an; einen Auszug aus der Gründungsurkunde des Unternehmens, aus der die Namensänderung hervorgeht, oder ein anderes offizielles Dokument, das die Informationen zur Namensänderung belegt
  • Kopie der Eintragung der Namensänderung im Handelsregister oder ein anderes Dokument, das die Namensänderung belegt, oder eine Erklärung mit authentischer Unterschrift des Direktors/Präsidenten des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seinen Namen/Adresse an einem bestimmten Datum geändert hat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine rumänische Marke fünf Jahre lang nach der Registrierung nicht verwendet wird, kann sie für ungültig erklärt werden.

8. Markeneinwände

  • Einsprüche können innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Markenanmeldung eingereicht werden. Zu den Mindestanforderungen für einen Widerspruch müssen die Markenregistrierungsnummer, das Anmeldedatum, das Registrierungsdatum und das Prioritätsdatum der zitierten Marke gehören. Eine Vollmacht muss gleichzeitig mit dem Widerspruchsantrag eingereicht werden und kann 2 Monate nach Einreichung des Widerspruchsantrags eingereicht werden.
  • Die Bemerkungen des Antragstellers gegenüber dem Widersprechenden werden dem Widersprechenden mitgeteilt und der Widersprechende muss innerhalb von 30 Tagen antworten.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Eine Marke ist ab dem Anmeldedatum zehn Jahre lang gültig. Nach der Verlängerung kann die Gültigkeitsdauer der Marke um zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von drei Monaten vor dem Ablaufdatum eingereicht werden; die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf bezahlt werden, es ist jedoch eine Verspätungsgebühr in Höhe von 50 % der offiziellen Gebühr zu erheben. Für Verlängerungsverfahren ist die Vorlage einer unterschriebenen und ggf. versiegelten Vollmacht erforderlich.
  • Die neuen Markenbestimmungen Rumäniens sehen vor, dass der Markeninhaber den Mangel innerhalb von 30 Tagen beheben muss, wenn die Verlängerung fehlerhaft ist.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, wird der rumänische Markenprozess ab dem Anmeldedatum etwa 8–10 Monate dauern.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Die Verwendung einer Marke auf einer offiziell anerkannten nationalen oder internationalen Ausstellung in Rumänien oder in einem Land, mit dem Rumänien eine Vereinbarung oder gegenseitige Beziehungen hat, wenn innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der ersten Verwendung ein Antrag auf Registrierung der Marke eingereicht wird der Ausstellung, haben Vorrang. Allerdings sind entsprechende Bescheinigungen durch den Messeveranstalter vorzulegen.
  • Ab dem 14. Januar 2023 erhält das rumänische Patent- und Markenamt die Befugnis, Anträge auf Löschung und Ungültigkeitserklärung zu bearbeiten. Wenn der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt bereit ist, einen Antrag auf Löschung oder Ungültigkeitserklärung einer Marke einzureichen, kann er dies frei wählen einen Antrag beim rumänischen Patent- und Markenamt oder beim Bukarester Gericht einreichen.
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