Schweden ist ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Wenn Sie eine Marke in einem EU-Mitgliedstaat registrieren und dann eine schwedische Kopie der Marke einreichen, sind Sie automatisch in Schweden geschützt. In Schweden geschützte Marken und Patente sind automatisch auch in Dänemark, Norwegen, Finnland und Island geschützt. In Schweden gelten für Markenrechte das Prinzip „Wer zuerst registriert wird“. Anmeldungen für Wortmarken, Grafikmarken, Klangmarken, Geruchsmarken oder Farbmarken müssen auf Wörtern, Personennamen, Grafiken, Farben, dreidimensionalen Formen, Buchstaben oder Buchstaben basieren Zahlen, die Grafiken bilden können, aber Es ist zu beachten, dass Marken, die Text und Grafiken kombinieren, in Schweden nicht geschützt sind.
1. Markenbehörde
- Schwedisches Amt für geistiges Eigentum, PRV
- Website: Wissenswertes über Marken und warum Sie sie registrieren sollten. - PRV
- Markenrecherche: Svensk Varumärkesdatabas (prv.se)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Schwedisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Markenmuster
- Bewerbungsinformation
- Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird
- Die Vollmacht kann innerhalb eines Monats nach Antragstellung eingereicht werden.
- Erklärung zur Markennutzung
- Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsbelegs kann innerhalb von 3 Monaten ab Antragsdatum eingereicht werden. Eine notariell beglaubigte schwedische Übersetzung ist erforderlich.
5. Verfahren zur Anmeldung einer tschechischen Marke
- Schwedische Markenanmeldungen erfordern eine formelle und inhaltliche Prüfung. Bei der Sachprüfung prüft das Markenamt die Unterscheidungskraft der Marke und ihre Ähnlichkeit zu bereits eingetragenen Marken. Eingetragene Marken werden im schwedischen Markenblatt veröffentlicht, um Einwände entgegenzunehmen.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Informationen zur Namens-/Adressänderung
- Vollmacht
- Übertragungsvertrag
- Markenregistrierungszertifikat
7. Markenlöschung
- Wird eine eingetragene Marke fünf Jahre hintereinander nicht genutzt, kann die eingetragene Marke widerrufen werden.
8. Markeneinwände
- Innerhalb von 3 Monaten ab dem Markenbekanntgabezeitraum kann jeder einen Markeneinspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Schwedische Marken, die nach dem 1. Januar 2019 registriert wurden, sind 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung gültig; Marken, die vor dem 31. Dezember 2018 registriert wurden, sind 10 Jahre ab dem Datum der Registrierung gültig. Für Markenanmeldungen, die vor dem 31. Dezember 2018 eingereicht wurden, sollte die Verlängerungsgebühr innerhalb von 6 Monaten vor dem Registrierungsdatum und spätestens 6 Monate nach dem Registrierungsdatum gezahlt werden.
- Für Markenanmeldungen, die nach dem 1. Januar 2019 eingereicht werden, sollte die Verlängerungsgebühr 6 Monate vor dem Anmeldedatum und spätestens 6 Monate nach dem Anmeldedatum gezahlt werden. Marken können jeweils um 10 Jahre verlängert werden, wobei die Anzahl der Male nicht begrenzt ist.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Schweden 15–16 Wochen.
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