Global Trademark GO – Litauen – Einführung in die litauische Markenanmeldung

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Die Markenumsetzung Litauens vor Ort basiert im Wesentlichen auf dem im Oktober 2000 formulierten „Markengesetz“. Es übernimmt die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen in der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation. Es kann für Wörter, Grafiken, Buchstaben, Zahlen und Töne gelten , Verpackungsformen, dreidimensionale Logos und Farbkombinationen. Registrieren Sie Wortmarken, grafische Marken, dreidimensionale Marken, Farbmarken usw. Die Eintragung einer Marke in Litauen kann über den Einzellandweg, den EG-Markenregistrierungsweg und den Madrider Weg erfolgen.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Litauisch; Russisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Name und Adresse des Antragstellers;
  • Markenmuster;
  • Liste der Marken und/oder Dienstleistungen nach internationaler Klassifikation;
  • Wenn Sie die Priorität beanspruchen, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments beim litauischen Markenamt einreichen;
  • Die vom Antragsteller unterzeichnete und gesiegelte Vollmacht muss nicht beglaubigt oder notariell beglaubigt werden und kann innerhalb von 3 Monaten ab Antragsdatum ergänzt werden.

5. Verfahren zur Anmeldung einer litauischen Markenregistrierung

  • Nach der Beantragung der Markeneintragung führt der litauische Markenprüfer eine formelle Prüfung und eine Sachprüfung durch, um zu prüfen, ob die Markenanmeldung den formalen Anforderungen entspricht und ob absolute Gründe für eine Ablehnung oder Ungültigkeit vorliegen. Das Amt führt keine vorherige Markenrecherche durch. Dann beginnt die Einspruchsfrist. Erfolgt kein Einspruch, wird die Marke eingetragen und eine Markeneintragungsbescheinigung ausgestellt.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Geänderte Namens- oder Adressinformationen;
  • Vollmacht
  • Originale Markenregistrierungsbescheinigung
  • Übertragungsvertrag

7. Markenlöschung

  • Während der Gültigkeitsdauer der Marke kann aus relativen Gründen ein Löschungsantrag beim Gericht gestellt werden;
  • Während der Gültigkeitsdauer der Marke kann beim Gericht ein Antrag auf Löschung aufgrund absoluter Eintragungshindernisse gestellt werden;
  • Wenn die Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann beim litauischen Gericht ein Löschungsantrag gestellt werden.

8. Markeneinwände

  • Innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke kann jeder einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Eine in Litauen eingetragene Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig und kann alle 10 Jahre erneuert werden. Litauische Marken sollten innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf verlängert werden. Wenn die Verlängerung in diesem Zeitraum nicht möglich ist, kann eine 6-monatige Verlängerungsfrist ohne Zahlung von Verzugsgebühren gewährt werden. Diejenigen, die die Verlängerungsverfahren nach Ablauf der Verlängerungsfrist nicht durchlaufen haben, können nicht wiederhergestellt werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, wird die Registrierung einer Marke in Litauen etwa 6-7 Monate dauern.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Vor der Beantragung einer Markenregistrierung in Litauen wird empfohlen, die erforderlichen Markenanfragen durchzuführen
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