Global Trademark GO – Neuseeland – Einführung in die neuseeländische Markenanmeldung

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Neuseeländische Markenanmeldungen können als Warenmarken, Dienstleistungsmarken, Zertifizierungsmarken, Kollektivmarken, dreidimensionale Marken, Klangmarken, Farbmarken, Buchstaben, Slogans, Grafiken, Formen, Farben, Töne, Gerüche, dynamische Bilder, Hologramme usw. registriert werden eine Kombination von Elementen. , Duftmarken, Serienmarken usw.

Neuseeländische Markenanmeldungen können jeweils nur eine Marke enthalten, mit Ausnahme von Serienmarken. Eine Anmeldung kann mehrere ähnliche Marken enthalten, die eine Reihe von Marken bilden. Diese Marken müssen jedoch grundsätzlich ähnlich sein und dürfen sich nur in der Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen, Anzahl, Preisen, Qualität usw. unterscheiden, d. h. diese Unterschiede dürfen nicht wesentlich sein Auswirkungen auf die Nutzung der Marke haben. Identifizierung.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung; Einreichung in Papierform

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Englisch; Maori

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Bewerbungsinformation
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen und internationalen Kategorien, für die Schutz beantragt wird
  • Für die Prioritätsauskunft ist die Vorlage einer Kopie des Prioritätstextes in der Regel nicht erforderlich. Ist die Priorität in einer nicht-englischen Sprache verfasst, ist auf Verlangen von IPNOZ eine beglaubigte Übersetzung ins Englische vorzulegen.
  • Für die Eintragung einer Marke in Neuseeland ist keine Vollmacht erforderlich

5. Verfahren zur Anmeldung einer neuseeländischen Marke

  • IPONZ prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt. Der Prüfungsprozess umfasst die formelle Prüfung, die Prüfung der Unterscheidungskraft und die Suche nach ähnlichen Marken. Bei Problemen wird der Antragsteller benachrichtigt oder ein Compliance-Bericht (Compliance Report) erstellt und der Antragsteller kann Änderungen, Ergänzungen etc. vornehmen oder Stellungnahmen abgeben. Sollte IPONZ letztendlich entscheiden, dass der Antrag die Registrierungsbedingungen nicht erfüllt, wird er abgelehnt. Wenn der Antragsteller mit der endgültigen Entscheidung unzufrieden ist, kann er eine Überprüfung durch den Trade Mark Commissioner beantragen. Wenn Sie mit der Entscheidung des Trademark Commissioner unzufrieden sind, können Sie beim High Court of New Zealand (High Court) Berufung einlegen. Wenn innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung des Antrags kein Einspruch erhoben wird oder der Einspruch nicht begründet ist, wird IPONZ dies tun genehmigen die Registrierung und stellen dem Antragsteller eine Registrierungsbescheinigung aus.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Kopie der Markenregistrierung
  • Name oder Adresse geändert
  • Übertragungsvertrag
  • Originale Markenregistrierungsbescheinigung

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke drei Jahre lang in Folge nicht verwendet wird oder durch die Verwendung zu einem gebräuchlichen Namen wird, kann sie widerrufen werden.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Marke einen Widerspruchsantrag stellen. Der Antragsteller kann die entsprechende Gegendarstellung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der von IPONZ übermittelten Einspruchsmitteilung einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Für die Markenregistrierung in Neuseeland wird keine Genehmigungsgebühr erhoben. Die Registrierungsfrist beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag. Anträge auf Verlängerung eingetragener Marken können innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Frist für die Verlängerung um 10 Jahre eingereicht werden. Die Zahlungsfrist für die Verlängerungsgebühren beträgt 12 Monate nach Ablauf. Für eine verspätete Verlängerung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Erfolgt die nicht rechtzeitige Verlängerung, wird die Registrierung ungültig. Werden nach Ablauf eines Jahres keine Abhilfemaßnahmen ergriffen, ist die Registrierung dauerhaft ungültig.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Markenregistrierungsprozess reibungslos verläuft, beträgt die Mindestzeit vom Markenregistrierungsantrag bis zur Genehmigung in der Regel 6 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • IPONZ hat sein Online-Fallmanagement-Tool im Juni 2021 mit der Einführung des Trademark Specification Generator aktualisiert, einem Tool zum Abrufen von Begriffen für Waren und Dienstleistungen, für die eine vorab genehmigte Marke gilt, und bietet Markenanmeldern eine umfassendere und vereinfachte Schnittstelle zu helfen Menschen, Waren und Dienstleistungen zu identifizieren.