Der derzeitige Markenschutz Ägyptens basiert auf dem am 3. Juni 2002 verkündeten Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und ist im September 2009 dem Madrider Abkommen beigetreten. Die Grundsätze der Warenklassifizierung sind mit denen der internationalen Klassifizierung identisch und umfassen insgesamt 34 Kategorien Die Dienstleistungsklassifizierung übernimmt die inländische Klassifizierung. Es gibt 12 Kategorien von 101 bis 112. Neben gewöhnlichen Marken können auch Kollektivmarken und Zertifizierungsmarken eingetragen werden. In Ägypten können Sie eine Marke in mehreren Kategorien anmelden. Aufgrund der strengen Markenprüfung in Ägypten wird jedoch empfohlen, einen Antrag für eine einzelne Kategorie einzureichen, um Verzögerungen bei der Markenprüfung in anderen Kategorien aufgrund der Ablehnung einer Kategorie zu vermeiden von Marken.
1. Markenbehörde
- Das Ägyptische Amt für Marken und Industriedesigns (Büro für Marken und Industriedesigns) ist der Internal Trade Development Authority (ITDA) des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie angeschlossen und für die Annahme der Registrierung und Aufrechterhaltung von Marken und Designs verantwortlich.
- Website: جهاز تنمية التجارة الداخلية (itda.gov.eg)
- Markensuche: itda.gov.eg/login/login.aspx
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Arabisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Antragsformular für die Markenregistrierung;
- Name und Adresse des Antragstellers;
- Liste der Waren und/oder Dienstleistungen;
- Markenmuster;
- Zahlungsbelege oder Quittungen.
- Wird die Priorität in Anspruch genommen, muss innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments eingereicht werden.
- Es muss eine vom ägyptischen Konsulat beglaubigte Vollmacht in arabischer Sprache vorgelegt werden, die innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Einreichung des Markenregistrierungsantrags eingereicht werden kann.
- Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, sollte zum Zeitpunkt der Einreichung oder innerhalb von 6 Monaten danach ein Auszug aus der Seite mit der Handelsregistereintragung der juristischen Person oder eine beglaubigte Kopie der vom ägyptischen Konsulat beglaubigten Unternehmensregistrierungsbescheinigung vorgelegt werden.
5. Verfahren zur Anmeldung einer ägyptischen Marke
- Ägyptische Markenanmeldungen unterliegen einer formellen und inhaltlichen Prüfung.
- Formelle Prüfung: Nach Einreichung des Antrags wird die Rechtmäßigkeit der eingereichten Antragsunterlagen, Markenzeichnungen, Vollmachten und sonstigen Unterlagen überprüft; bei ordnungsgemässem Antrag erfolgt die Vergabe des Antragsdatums und der Antragsnummer.
- Sachliche Prüfung: Prüfen Sie, ob die Marke nach dem Gesetz eintragungsfähig ist, ob sie mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist und ob sie gegen die Verbotsbestimmungen des Markengesetzes verstößt. Bei einer Marke, die die Sachprüfung nicht besteht, benachrichtigt der Prüfungsbeauftragte den Antragsteller schriftlich und teilt ihm die Gründe für die Ablehnung mit. Der Bewerber kann innerhalb der Frist nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eine erneute Prüfung einreichen, andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt und das Bewerbungsdatum und die Bewerbungsnummer werden nicht gespeichert. Antragsteller können nach Zahlung der Verlängerungsgebühr eine Verlängerung beantragen.
- Bekanntmachung: Nachdem die Markenprüfung bestanden wurde, wird der Antragsteller darüber informiert, dass die Markenanmeldung angenommen und in der Markenbekanntmachung veröffentlicht wurde. Jeder kann innerhalb der 60-tägigen Ankündigungsfrist Einspruch unter Angabe der Gründe und unter Vorlage sachdienlicher Nachweise einlegen.
- Registrierungsgenehmigung: Marken, die nach dem Einspruch als eintragungsfähig befunden werden, oder Marken, gegen die keine Einwände bestehen, werden zur Registrierung zugelassen und es wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Der Nachweis von Namens- und Adressänderungen muss notariell beglaubigt und beglaubigt werden
- Der Übertragungsvertrag erfordert eine notarielle Beglaubigung und Beglaubigung
7. Markenlöschung
- Wenn eine Marke fünf Jahre lang in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder Interessent die Löschung der unbenutzten Marke beantragen.
8. Markeneinwände
- Jeder kann der angekündigten Marke innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Markenbekanntgabe widersprechen.
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Nach Ablauf können Sie eine Verlängerung beantragen, wobei jede Verlängerung 10 Jahre beträgt. Wird eine Marke nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf verlängert, wird sie vom Markenamt für ungültig erklärt.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn der Registrierungsprozess reibungslos verläuft, wird der ägyptische Markenregistrierungsprozess etwa 18 bis 24 Monate dauern.
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