Im Jahr 1994 verhängte die Welthandelsorganisation gemäß dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIP-Abkommen) Sanktionen gegen Indonesien. Zu diesem Zweck ergriff Indonesien aktive Maßnahmen zur Formulierung und Verkündung relevanter Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, um Möglichkeiten für zu schaffen Rechte an geistigem Eigentum. Es bietet einen sichereren Rahmen und ein gesünderes Umfeld für die Entwicklung von Rechten an geistigem Eigentum. Am 2. Januar 2018 wurde Indonesien offiziell Mitglied des Madrider Abkommens über die internationale Markenregistrierung.
Das indonesische Markengesetz von 2001 legt fest, dass die Elemente einer Marke Folgendes umfassen können: „Wörter, Buchstaben, Zahlen, Grafiken oder Fotos, Embleme, Farben oder Farbkombinationen, die Form von Behältern oder der Außenverpackung von Waren (jedoch nicht nur, um a bestimmte Funktion) (Form) sowie Kombinationen der oben genannten Elemente usw. „Symbole, die einzigartige Eigenschaften haben und im Waren- oder Dienstleistungshandel verwendet werden, können in Indonesien lediglich Markenschutz erhalten.“ Indonesische Markentypen werden in Warenmarken, Dienstleistungsmarken, Kollektivmarken, dreidimensionale Marken, Geruchsmarken, Klangmarken usw. unterteilt. Einzelpersonen, Personengesellschaften oder Unternehmen können die Registrierung beantragen.
1. Markenbehörde
Indonesisches Amt für geistiges Eigentum:
- Englisch: Generaldirektion Geistiges Eigentum (DGIP)
- Website: Beranda (dgip.go.id)
- Markensuche: E-Hakcipta – Login V.3.0 (dgip.go.id)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- Papiereinreichung
- Elektronische Einreichung (offiziell zur Verwendung freigegeben am 17. August 2019, muss ein Standardprodukt der Nizza-Klassifikation sein)
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Indonesisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Anmeldeformular für eine eingetragene Marke
- Bewerbungsinformation
- Markenmuster
- Geben Sie die Kategorie der Markenanmeldung und den Namen der angegebenen Waren oder Dienstleistungen an
- Die unterschriebene Vollmacht im Original kann innerhalb von drei Monaten ab Antragsdatum eingereicht werden, es ist jedoch ein Aufpreis erforderlich und es ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
- Das Originalexemplar des Prioritätsdokuments und seine indonesische Übersetzung sollten innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim indonesischen Amt für geistiges Eigentum eingereicht werden.
- Bei nicht-traditionellen Marken wie Hologrammen und Klangmarken muss bei der Anmeldung eine Beschreibung der Marke eingereicht werden. Bei dreidimensionalen Marken müssen Vorderansicht, Seitenansicht, Draufsicht und Unteransicht eingereicht werden.
5. Prozess zur Anmeldung einer indonesischen Marke
- Nachdem der indonesische Markenregistrierungsantrag angenommen wurde, führt der Prüfer eine formelle Prüfung des Antrags durch und veranlasst eine Bekanntgabe nach bestandener Prüfung. Es besteht eine Widerspruchsfrist von 2 Monaten ab Bekanntgabedatum. Jeder Interessent kann innerhalb der Bekanntmachungsfrist Widerspruch gegen die angekündigte Marke einlegen. Erfolgt innerhalb der Ankündigungsfrist kein Einspruch oder wird der Einspruch nicht begründet, wird die Marke einer Sachprüfung unterzogen. Besteht das Unternehmen die Sachprüfung, wird es zur Registrierung zugelassen und eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt. Wenn die Sachprüfung fehlschlägt, wird eine Mitteilung über die vorläufige Ablehnung ausgestellt, und der Antragsteller muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung eine Ablehnungsantwort beim indonesischen Amt für geistiges Eigentum einreichen. Wenn die Ablehnungsantwort nicht akzeptiert wird, stellt das indonesische Amt für geistiges Eigentum eine Mitteilung über die endgültige Ablehnung aus, und der Antragsteller kann innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der endgültigen Ablehnungsmitteilung beim Trademark Appeal Board Berufung einlegen. Wenn nach der inhaltlichen Prüfung des Markenregistrierungsantrags kein Grund für die Ablehnung gefunden wird, gibt der Prüfer die Marke innerhalb von 10 Tagen nach dem Genehmigungsdatum im Markenbekanntmachungsjournal oder in speziellen Medien bekannt, die von der General Administration of Trademarks herausgegeben werden. Die Ankündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Bekanntgabe erfolgt. Das Datum wird im Markenregister des Hauptamtes eingetragen. Zu den in der Bekanntmachung erfassten Angaben gehören der Name, die Adresse, die Marke des Antragstellers, der Name der bezeichneten Waren oder Dienstleistungen, das Anmeldedatum, das Prioritätsdatum und andere Informationen.
- Das indonesische Markenrecht schreibt eindeutig vor, dass die formelle Prüfung einer Marke innerhalb von 15 Tagen und die materielle Prüfung innerhalb von 150 Tagen abgeschlossen sein muss.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Transferantrag
- Vom Erwerber unterzeichnete Vollmacht, einschließlich Name, Adresse und Vollmacht des neuen Antragstellers
- Die Namensänderung erfordert Belege und eine englische Übersetzung und muss notariell beglaubigt werden (die nicht rechtzeitige Registrierung der Markenübertragungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Nutzung der Marke).
7. Markenlöschung
- Wenn eine eingetragene Marke drei Jahre lang nicht bei der Transaktion von Waren oder Dienstleistungen verwendet wurde, kann ein interessierter Dritter beim Handelsgericht eine Klage einreichen, um die Löschung der eingetragenen Marke zu beantragen.
- Bei der Vorlage von Benutzungsnachweisen im Falle eines Markenverfalls sind alle Arten von Beweisen zulässig, die die Benutzung der Marke nachweisen können, wie z. B. Rechnungen, Preislisten, Produktfotos, Nachrichten- oder Medienanzeigen, Verträge usw. Die Beweise sollten sein in der Lage ist, die Zeit, den Ort und das Datum der Nutzung der Marke wiederzugeben. Ware. Der Nachweis muss weder notariell beglaubigt noch beglaubigt werden. Bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens müssen Beweiskopien jedoch notariell beglaubigt und beglaubigt werden.
8. Markeneinwände
- Die Widerspruchsfrist für indonesische Markenanmeldungen beträgt 2 Monate nach Bekanntgabe der Marke. Jeder Interessent kann während der Bekanntgabefrist Widerspruch gegen die angekündigte Marke einlegen.
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Indonesien erhebt keine Lizenzgebühren. Die Gültigkeitsdauer einer indonesischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Eingetragene Marken können jeweils um 10 Jahre verlängert werden, wobei die Anzahl der Male nicht begrenzt ist.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn der Markenüberprüfungsprozess reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Autorisierungszeit von der Einreichung des Antrags bis zur erfolgreichen Genehmigung zur Registrierung 9 bis 24 Monate.
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