Saudi-Arabien ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft und seine Markenklassifizierung folgt der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Markenregistrierung im Rahmen des Abkommens von Nizza. Marken, die alkoholische Waren betreffen, können nicht registriert werden, und die entsprechenden Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen können ebenfalls nicht registriert werden. Anmeldungen für eine Marke und mehrere Kategorien werden nicht akzeptiert. Saudi-Arabien ist außerdem eines der Länder mit den höchsten Markenregistrierungsgebühren weltweit. Laut Statistik wurden im Jahr 2022 in Saudi-Arabien insgesamt 24.449 Marken registriert, die meisten davon bezogen sich auf Lebensmittel, Getränke und temporäre Beherbergungsdienstleistungen. In Saudi-Arabien jede charakteristische Form von Namen, Texten, Unterschriften, Buchstaben, Symbolen, Zahlen, Adressen, Siegeln, Zeichnungen, Bildern, Gravuren, Verpackungen, grafischen Elementen, Formen, Farben, Farbkombinationen oder Kombinationen davon oder jede Marke oder Gruppe von Logos können Sie eine Marke anmelden.
1. Markenbehörde
- Saudi Arabia Trademark Office, Englisch: Saudi Authority for Intellectual Property, Abkürzung: SPO
- Website: العلامات التجارية (saip.gov.sa)
- Markenrecherche: Unified Commercial Single Sign-On (mc.gov.sa)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Arabisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Antragsschreiben zur Markenregistrierung;
- Markenmuster;
- Eine Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird;
- Die Vollmacht muss von der Botschaft oder dem Konsulat notariell beglaubigt und beglaubigt werden und das Original muss vorgelegt werden. Sie kann später ergänzt werden.
- Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments und seiner arabischen Übersetzung sollte innerhalb von 6 Monaten nach dem Anmeldetag eingereicht werden.
5. Prozess zur Anmeldung einer Marke in Saudi-Arabien
- Nach Einreichung einer Markenanmeldung für Waren oder Dienstleistungen beginnt das Markenamt automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Markenregistrierungsantrags mit der Prüfung der Markenanmeldungsunterlagen und der Eintragungsfähigkeit. Ist der Beamte der Ansicht, dass es Probleme mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintragungsfähigkeit der Marke gibt, erlässt er einen Prüfungsbescheid, in dem er den Anmelder zu Korrekturen oder Erläuterungen auffordert. Die Antwortfrist beträgt innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bescheids über den Prüfungsbescheid. Sobald ein Antrag offiziell abgelehnt wurde, kann innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung beim Handelsministerium eine Beschwerde gegen die Ablehnung eingereicht werden. Erfolgt innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch, wird die Marke zur Eintragung freigegeben.
- In Saudi-Arabien kann der Antragsteller bei Ablehnung eines Markenregistrierungsantrags nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung das Markenmuster ändern, d Marke, ohne dass dies erforderlich ist. Nach erneuter Zahlung der offiziellen Gebühr prüft der Beamte die überarbeitete Marke erneut und entscheidet, ob die Ablehnung der Marke zurückgezogen oder aufrechterhalten wird.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Von der Botschaft oder dem Konsulat beglaubigtes Vollmachtsschreiben.
- Originales Markenzertifikat.
- Von der Botschaft oder dem Konsulat beglaubigte Urkunde über die Übertragung von Rechten (DOA).
7. Markenlöschung
- Wenn eine Marke ab dem Datum der Registrierung fünf Jahre lang nicht verwendet wird, kann die Marke widerrufen werden.
8. Markeneinwände
- Nachdem die Marke geprüft wurde, gelangt sie in die Ankündigungsphase. Die Widerspruchsfrist für die Marke beträgt 60 Tage und die Verteidigungsfrist 30 Tage. Während dieser Frist kann jeder Dritte Einspruch einlegen. Nach dem Widerspruch gegen eine Marke findet eine Anhörung statt, bei der der Antragsteller Beweise und Unterlagen vorlegen kann.
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Die offiziellen Gebühren für die Genehmigungsphase der saudischen Markenregistrierung müssen innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf der Ankündigungsfrist bezahlt werden. Die Gültigkeitsdauer einer Marke in Saudi-Arabien beträgt 9 Jahre und 8 Monate ab dem Anmeldedatum (10 islamische Kalenderjahre). Ein Antrag auf Verlängerung kann vom Markeninhaber im letzten Jahr der Gültigkeit der Marke gestellt werden. Die Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate nach Ablauf der Markengültigkeitsdauer.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn keine Einwände erhoben werden, dauert die Beantragung der Eintragung einer Marke in Saudi-Arabien etwa 3 bis 5 Monate. Wenn Einwände erhoben werden, dauert es etwa 12 Monate.
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