Global Trademark GO – Mexiko – Einführung in die mexikanische Markenanmeldung

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Lateinamerika ist derzeit der am schnellsten wachsende E-Commerce-Markt der Welt und Mexiko ist der wichtigste Markt in Lateinamerika. 2022 ist ein weiteres goldenes Jahr für den mexikanischen E-Commerce mit einem Umsatz von 18,2 Milliarden US-Dollar. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Mexiko ein Einklassen-Markensystem eingeführt und erlaubt keine Markenanmeldungen für mehrere Markenklassen. Nachdem die internationale Mehrklassenregistrierung (Madrid-Marke) in Mexiko angemeldet wurde, wird sie entsprechend der Klasse in mehrere Länder aufgeteilt.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Spanisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Markenmuster (Original; wenn die Registrierung einer Hologramm-Marke, Klangmarke, Geruchsmarke oder eines kommerziellen Bildes beantragt wird, sind 2 Kopien der Materialien erforderlich)
  • Bewerberinformationen (Original)
  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr (Original)
  • Identitätsnachweis des Agenten (Original, optional)
  • Nachweis der Agentenqualifikation (im Original, optional)
  • Miteigentumsvereinbarung, wenn es mehrere Antragsteller gibt (Original)
  • Liste der Waren oder Dienstleistungen (Original)
  • Datum der ersten Verwendung der Marke in Mexiko (falls vorhanden)
  • Miteigentumsvereinbarung, wenn es mehrere Antragsteller gibt (Original)
  • Wenn das Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch eingereicht wird, sind eine spanische Übersetzung und eine eidesstattliche Erklärung des Übersetzers (Original) erforderlich

5. Verfahren zur mexikanischen Markenregistrierung

  • Mexikanische Markenregistrierungsanträge unterliegen einer formellen und sachlichen Prüfung. Die sachliche Prüfung umfasst die Suche nach kollidierenden Marken und die Prüfung schriftlicher Anträge, Änderungen, Zeichnungen, Muster und ausländischer Registrierungen sowie der Frage, ob entsprechende Gebühren gezahlt wurden.

6. Für die Markenänderung erforderliche Dokumente

  • Überweisungsbescheinigung
  • Originale Markenregistrierungsbescheinigung
  • Vollmacht

7. Markenlöschung

  • Für Marken, die nach dem 10. August 2018 registriert wurden, muss der Markeninhaber drei Jahre nach der Markenregistrierung eine Erklärung über die tatsächliche und kontinuierliche Nutzung der Marke für drei Monate innerhalb von drei Jahren vorlegen, andernfalls erlischt die Marke automatisch. Darüber hinaus sollte bei jeder Verlängerung eine Erklärung zur Benutzung der Marke eingereicht werden. Wenn innerhalb von 5 Jahren vor der Veröffentlichung der Marke im mexikanischen Amtsblatt für geistiges Eigentum eine vorherige Nutzung durch einen Dritten erfolgt, kann die Marke widerrufen werden.

8. Markeneinwände

  • Die Veröffentlichung der Marke erfolgt in der offiziellen Bekanntmachung 10 Werktage nach dem Anmeldetag und es gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Während der Widerspruchsfrist kann ein Dritter Einspruch gegen die Eintragung und Bekanntmachung der Marke erheben. Die Widerspruchsfrist kann nicht verlängert werden.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Während der Genehmigungsphase der mexikanischen Markenregistrierung ist keine Autorisierungsgebühr zu zahlen. Marken, die am oder nach dem 5. November 2020 registriert werden, sind ab dem Datum der Registrierung/Autorisierung 10 Jahre lang gültig. Vor dem 5. November 2020 eingetragene Marken sind ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig. Es kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden, wobei die Anzahl der Male unbegrenzt ist. Verlängerungsanträge müssen innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Frist oder innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Ablauf der Frist eingereicht werden.
  • Wenn die Verlängerungsgebühr von dem Anwalt bezahlt wird, der den vorherigen Antrag gestellt hat, ist keine Vollmacht erforderlich. Andernfalls ist eine eingescannte Kopie des vom neuen Anwalt unterschriebenen Vollmachtsschreibens einzureichen. Wird eine Vollmacht vorgelegt, ist diese vom Anmelder und zwei Zeugen zu unterzeichnen. Keine notarielle Beglaubigung oder Zertifizierung erforderlich.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Registrierungsprozess reibungslos verläuft, dauert der mexikanische Markenregistrierungsprozess durchschnittlich 4-5 Monate.
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