Global Trademark GO: Chile – Einführung in die chilenische Markenanmeldung

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Chilenische Marken können ein Logo sein, das aus einem oder mehreren Wörtern oder Buchstaben besteht, eine Kombination aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen; ein Symbol, das aus einer Kombination von Zahlen, Bildern, Farben, Symbolen oder Bildern besteht, um Wortmarken, grafische Marken oder gemischte Marken anzumelden Marken, Slogan-Marken und andere Sound-Marken. Gemäß Artikel 23 der chilenischen Vorschriften zum gewerblichen Eigentum darf ein einzelner Buchstabe oder eine einzelne Zahl nicht als Marke eingetragen werden, es sei denn, der Buchstabe oder die Zahl wird durch ein unverwechselbares grafisches Design dargestellt. In Chile können Sie eine Marke in mehreren Kategorien anmelden.

Im Juli 2021 wurden Chiles Vertrag über gewerbliches Eigentum und Markenrecht erheblich überarbeitet. Die eintragbaren Marken wurden um die Anwendung von Geruchsmarken, dreidimensionalen Marken, taktilen Marken, Positionsmarken, Hologrammmarken usw. erweitert. Ab Juli 2022 wird Chile offiziell dem Madrider System beitreten.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • Persönliche Einreichung der Unterlagen (INAPI-Bürozeiten: 9.00 bis 14.00 Uhr) oder elektronische Bewerbung (amtliche Gebühren müssen elektronisch bezahlt werden)

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Spanisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Bewerberinformationen (einschließlich Postanschrift)
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Die Vollmacht im Original kann innerhalb von 60 Tagen ab Antragsdatum ergänzt werden
  • Das Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung können innerhalb von 30 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden.

5. Chilenisches Markenregistrierungsantragsverfahren

  • Das Verfahren zur Registrierung einer Marke in Chile gliedert sich in drei Phasen: Einreichung des Markenantrags, formelle Prüfung, gefolgt von der Veröffentlichung der Zusammenfassung im Amtsblatt und Beginn der inhaltlichen Prüfung des Markenantrags. Wenn INAPI formelle Mängel in einer Markenanmeldung feststellt, erlässt es einen Berichtigungsbescheid und der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen antworten, andernfalls wird die Markenanmeldung als ungültig erachtet.
  • Nachdem die Markenanmeldung die vorläufige Prüfung bestanden hat, wird dies innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Annahme der Markenanmeldung im offiziellen Markenbulletin bekannt gegeben. Die Widerspruchsfrist für Marken beträgt 30 Tage ab dem Datum der Bekanntgabe und kann nicht verlängert werden. Sobald die Markenregistrierungsstelle einen Markeneinspruchsantrag erhält, wird sie die Person, die Widerspruch einlegt, unverzüglich benachrichtigen. Der Beklagte muss innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung eine Einspruchsantwort einreichen. Liegen die entsprechenden Beweise vor, kann dem Beklagten eine Nachfrist von 30 Arbeitstagen für die Einreichung der Verteidigung gewährt werden; diese Frist kann noch einmal verlängert werden, die Frist beträgt weiterhin 30 Arbeitstage. Besteht die Marke die Sachprüfung, wird die Marke eingetragen und ein elektronisches Zertifikat ausgestellt.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder entsprechende Rechteinhaber die Löschung der angemeldeten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Marken, die die Prüfung bestehen, müssen innerhalb von 60 Arbeitstagen zur Zahlung der Markenregistrierungsgebühren zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Eintragung. Anträge auf Markenverlängerung können sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit gestellt werden, und die Verlängerung kann innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ablauf der Marke beantragt werden, es ist jedoch eine monatliche Verspätungsgebühr von 20 % erforderlich. Marken können auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Für die Erneuerung einer chilenischen Marke ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Chile 12-15 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Die Widerspruchsfrist für chilenische Markenanmeldungen beträgt nur 30 Arbeitstage. Wenn chinesische Unternehmen chilenische Marken nicht im Voraus registrieren und chilenische Markenbekanntmachungen nicht überwachen, kann es leicht passieren, dass die Widerspruchsfrist für vorregistrierte Marken verpasst wird.
  • Es gibt keine Frist für die Einreichung einer Löschungsklage gegen eine bösgläubig eingetragene Marke. Die für INAPI zuständige Person wird die Löschungsklage in erster Instanz verhandeln, und das Gericht für gewerbliches Eigentum wird in zweiter Instanz verhandeln. In bestimmten Fällen können Entscheidungen des Gerichts für gewerbliches Eigentum beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.