Global Trademark GO: Kolumbien – Einführung in die kolumbianische Markenanmeldung

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Kolumbien kann Wortmarken, Grafikmarken, gemischte Marken, dreidimensionale Marken, Klangmarken, Geruchsmarken, Multimediamarken usw. mit Symbolen, Wörtern, Bildern, Tönen, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Logos, Porträts, Etiketten usw. anmelden Farben und ihre Kombinationen. Akzeptieren Sie Markenanmeldungen für mehrere Kategorien mit einer Marke. Kolumbien ist das zweite lateinamerikanische Land, das dem Madrider System beitritt.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Elektronische Einreichung, Papiereinreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Spanisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Bewerberinformationen (einschließlich Postanschrift)
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Zahlungsnachweis
  • Die Vollmacht kann innerhalb von 60 Tagen ab Antragsdatum eingereicht werden.
  • Das Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung können innerhalb von 9 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer Marke in Kolumbien:

  • SIC führt innerhalb von 15 Arbeitstagen eine formelle Prüfung des eingereichten Markenregistrierungsantrags durch. Wenn die formellen Mängel nicht erfüllt sind, muss der Markenanmelder innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Erhalt der Korrekturmitteilung mit Korrekturen reagieren. Im Falle einer Mehrklassen-Markenanmeldung antwortet der Anmelder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist auf die Korrekturmitteilung und bezieht sich der Antrag auf eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen, die in der Anmeldung enthalten sind, jedoch nicht auf alle Nur diejenigen, die von der Anfrage betroffen sind, werden aufgegeben. Eine oder mehrere Kategorien werden aufgegeben. Markenanmeldungen, die die formelle Prüfung bestehen, werden 30 Tage lang im Markenblatt veröffentlicht. Während dieser Zeit kann jeder Dritte einen Widerspruchsantrag gegen die veröffentlichte Marke einreichen. Wenn es keine Einwände gibt, tritt das SIC in die Phase der inhaltlichen Prüfung des Markenantrags ein. Wenn die inhaltliche Prüfung bestanden wird, wird der Antrag genehmigt und bekannt gegeben und eine Markenregistrierungsbescheinigung ausgestellt.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente:

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke drei Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder entsprechende Rechteinhaber die Löschung der angemeldeten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen. Als Antwort auf den Einspruchsantrag hat die beanstandete Partei 30 Tage Zeit, um auf den Einspruch zu reagieren, und kann die Frist zur Vorlage von Beweismitteln um 30 Tage verlängern.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • In Kolumbien fallen keine Markenregistrierungsgebühren an und eingetragene Marken sind ab dem Datum der Registrierung 10 Jahre lang gültig. Ein Antrag auf Markenverlängerung kann innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Laufzeit oder innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Laufzeit eingereicht werden. Ablauf und Nichtverlängerung werden nicht wiederhergestellt.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Kolumbien 10-12 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Kolumbien profitiert vom besonderen Markensystem der Andengemeinschaft, was bedeutet, dass der Inhaber einer identischen oder ähnlichen Marke, dessen Verwendung einer anderen Marke in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Andengemeinschaft wahrscheinlich zu Verwirrung führen kann, sowie die Person, die dies tut die Eintragung der Marke erstmals in einem Mitgliedsstaat beantragt hat, ein berechtigtes Interesse daran hat, Markeneinsprüche in anderen Mitgliedsstaaten einzureichen.
  • Ab 2018 können kolumbianische Markenanmeldungen eine beschleunigte Prüfung beantragen, sofern:
    • Bewerbungen müssen für eine nominale, grafische oder zusammengesetzte Marke erfolgen.
    • Es ist ausschließlich ein von SIC vorab genehmigtes Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis zu verwenden.
    • Wird eine Gebührenermäßigung beantragt, kann ein Antrag auf beschleunigte Prüfung nicht gestellt werden.
    • Stellt der SIC fest, dass während des Überprüfungsprozesses Korrekturen erforderlich sind, kann die Markenanmeldung in das normale Verfahren zurückgeführt werden.
    • Für die beschleunigte Prüfung durch SIC fallen außer den festgelegten Gebühren für die Markenregistrierung keine zusätzlichen Gebühren an.