Global Trademark GO – Polen – Einführung in die polnische Markenanmeldung

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Das derzeit in Polen geltende Markengesetz wurde am 31. Januar 1985 verkündet und trat am 1. Juli 1985 in Kraft. Marken übernehmen die Markenschutzprinzipien des Registers, aber der erste Benutzer hat bestimmte Rechte. Polen kann Registrierungsanträge für Warenmarken, Dienstleistungsmarken und Kollektivmarken annehmen. Gleichzeitig gelten die internationalen Verträge und Organisationen im Zusammenhang mit Marken, denen Polen beigetreten ist Dazu gehören das Pariser Übereinkommen über Eigentumsrechte zum Schutz der Industrie, das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, das Madrider Protokoll, das Abkommen von Nizza und die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

In Polen können Sie die Registrierung von Wortmarken, Grafikmarken, Ortsmarken, Tonmarken, Farbmarken, Mustermarken, Sportmarken, Multimedia-Marken, Hologramm-Marken usw. beantragen.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Papiereinreichung; elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Polieren

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Markenmuster
  • Liste der Waren und Dienstleistungen
  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
  • Das Prioritätsdokument und seine beglaubigte polnische Übersetzung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.
  • Die Vollmacht kann innerhalb eines Monats nach Antragstellung eingereicht werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer polnischen Marke:

  • Das PPO führt nach Erhalt des Markenregistrierungsantrags eine formelle Prüfung durch und innerhalb der nächsten zwei Monate wird der Markenantrag in der elektronischen Suchmaschine EUEUP veröffentlicht. Liegen keine Hindernisse vor, wird die Anmeldung im Markenblatt bekannt gegeben. Erfolgt kein Einspruch oder wird innerhalb von 3 Monaten über den Einspruch entschieden, führt das PPO eine Sachprüfung (einschließlich relativer Gründe und absoluter Gründe) durch. Danach Nach bestandener Prüfung wird die Marke zur Eintragung freigegeben. .

6. Markenlöschung

  • Wenn eine Marke nicht innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren nach der Registrierung verwendet wird, kann jede Person die Löschung der Marke beantragen.

7. Markeneinwände

  • Die Einspruchsfrist gegen polnische Marken beträgt 3 Monate nach Veröffentlichung der Marke.

8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Zahlungsfrist für die offizielle Genehmigungsgebühr für ein polnisches Markenzertifikat beträgt drei Monate nach Zustellung der Entscheidung über die Gewährung von Schutzrechten. Polnische Markenrechte sind zehn Jahre lang ab dem Datum der Einreichung der Anmeldung beim polnischen Patentamt gültig. Kann unbegrenzt oft verlängert werden. Die Verlängerungsgebühren müssen innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Registrierungszeitraums bezahlt werden. Eine Verlängerung ist bis zu sechs Monate nach Ablauf der Verlängerung gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich.

9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Polen 18 bis 24 Monate.

10. Madrid-Registrierung

  • Wenn der Antragsteller eine Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer internationalen Registrierung in Polen einreicht, kann er fünf Monate nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung antworten und eine Verlängerung beantragen; nach Einreichung der Antwort kann der Antragsteller wählen, ob er eine Änderung beantragen oder gegen die vorläufige Registrierung Berufung einlegen möchte Ablehnungsentscheidung.