In Frankreich eingetragene Marken lassen sich in allgemeine Marken, Kollektivmarken und Zertifizierungsmarken unterteilen. Sie können in Frankreich eine Marke mit Wörtern, Slogans, Zahlen, Logos, Bildern, Anzeigen oder kurzen Videos anmelden. Es gibt drei Möglichkeiten, eine in Frankreich gültige eingetragene Marke zu erhalten: Erstens beantragen Sie eine eingetragene Marke direkt beim INPI; zweitens beantragen Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung einer EU-Marke; drittens über das Madrider System Internationale Markenregistrierung, benennen Sie Frankreich oder die Europäische Union als gültige Region. Gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums kann der Antragsteller Priorität genießen, wenn innerhalb von 6 Monaten nach dem ersten Antrag auf Markenregistrierung in China ein zweiter Antrag auf Registrierung derselben Marke beim INPI eingereicht wird.
1. Markenbehörde:
- Französisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
- Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
- Website: INPI.fr | Willkommen im House of Innovators
- Markensuche: Verfügbarkeit von Marken-, Firmen- und Domainnamen in Frankreich | INPI.fr
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:
- Französisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:
- Bewerbungsinformation
- Markenmuster
- Liste der Waren und Dienstleistungen
- Vorrangige Informationen, falls vorhanden 60
- Zahlungsbelege oder Quittungen
- Das Prioritätsdokument und seine französische Übersetzung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.
- Vollmacht
5. Verfahren zur Anmeldung einer französischen Marke:
- Es ist eine formelle Prüfung der Marke erforderlich, die Unterscheidungskraft der Marke wird in einer Sachprüfung geprüft. Vorherige Recherchen nach Marken sind nicht enthalten.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.
6. Markenlöschung
- Wenn eine Marke nach der Eintragung fünf Jahre lang nicht verwendet wurde, kann ein Dritter beim französischen Amt für geistiges Eigentum die Löschung beantragen.
7. Markeneinwände
- Die Widerspruchsfrist für französische Markenanmeldungen beträgt 2 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung.
8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Frankreich erhebt keine offiziellen Gebühren für die Markenautorisierung. Die Gültigkeitsdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum und kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden, ohne dass die Anzahl der Male begrenzt ist. Während der 6-monatigen Nachfrist können weiterhin Gebühren gezahlt und Verlängerungen beantragt werden. Es fallen zusätzliche Gebühren an.
9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Die durchschnittliche Zeit von der Anmeldung bis zur Markenregistrierung beträgt in Frankreich 4-6 Monate.
10. Madrid-Registrierung
- Die Antwort auf die vorläufige Ablehnung der französischen internationalen Registrierung kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung beim Antragsteller eingereicht werden und kann verlängert werden. Ein Nachweis des Eingangsdatums ist nicht erforderlich. Die Antwortsprache ist Französisch. Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz haben, müssen einen lokalen Vertreter benennen.
11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern:
- Die französische Markenregistrierung erstreckt sich auf Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guayana, Wallis und Futuna, die französischen Antarktisinseln und das französische Antarktisgebiet, Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte und Neukaledonien sowie weitere Gebiete.
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