Global Trademark GO – Serbien – Einführung in die Markenanmeldung in Serbien

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Serbien ist Vertragspartei internationaler Verträge über geistiges Eigentum wie der Pariser Verbandsübereinkunft und des Abkommens von Nizza; Serbien ist Mitglied des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls. Daher kann die Markenregistrierung über „Single Country Registration“ und „Madrid International“ erfolgen Registration Designation“. „Serbien“ hat zwei Möglichkeiten, die Registrierung zu beantragen. Die Markenregistrierung in Serbien übernimmt die Nizza-Klassifikation. Zu den Elementen, die als Marken eingetragen werden können, gehören: Namen oder Bilder, Buchstaben, Zahlen, Farben, dreidimensionale Formen, die Form von Waren oder deren Verpackung, Kombinationen dieser Zeichen oder Töne. Bewerben Sie sich für die Registrierung von Wortmarken und Grafikmarken in Serbien, Farbmarken, dreidimensionalen Marken usw.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • serbisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Markenmuster
  • Liste der bezeichneten Waren und/oder Dienstleistungen
  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
  • Das Prioritätsdokument und seine serbische Übersetzung müssen notariell beglaubigt und beglaubigt werden und können innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Antragstellung eingereicht werden.
  • Die Vollmacht kann innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der offiziellen Berichtigungsmitteilung ergänzt werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer serbischen Marke:

  • Nach Eingang eines Markenantrags prüft das serbische Amt für geistiges Eigentum den Antrag, um sicherzustellen, dass die für den Antrag eingereichten Unterlagen vollständig sind und die Marke die Anforderungen erfüllt; nach Prüfung durch das serbische Amt für geistiges Eigentum wird davon ausgegangen, dass sie eingetragen werden kann . Marken werden auf der offiziellen serbischen Plattform bekannt gegeben und treten in die Widerspruchsfrist ein. Die Markenbekanntgabefrist beträgt weniger als 3 Monate. Nach der Bekanntgabefrist werden Marken ohne Einwände oder unbegründete Einwände genehmigt und erhalten ein Zertifikat.

6. Markenlöschung

  • Eine serbische Marke kann aufgrund der Nichtbenutzung in fünf aufeinanderfolgenden Jahren widerrufen werden, wenn der Interessent einen entsprechenden Antrag beim Amt für geistiges Eigentum stellt.

7. Markeneinwände

  • Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Markenanmeldung kann jeder einen Widerspruchsantrag gegen die veröffentlichte Marke einreichen.

8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Eine serbische Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig und kann unbegrenzt verlängert werden. Serbische Marken können innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Ablaufdatum verlängert werden, vorbehaltlich verspäteter Gebühren.

9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Prozess reibungslos verläuft, wird es etwa 6 Monate dauern, bis die serbische Markenregistrierung abgeschlossen ist.

10. Madrid-Registrierung

  • Die Frist für die Bearbeitung einer vorläufigen Ablehnung einer internationalen Registrierung in Serbien beträgt 6 Monate ab dem Datum der Ablehnung durch das Amt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten kann im Büro beantragt werden. Die Antwortsprache ist Serbisch. Für die Einreichung von Antworten und die Beantragung von Verlängerungen ist die Benennung eines örtlichen Vertreters erforderlich. Es ist nicht möglich, eine Änderung zu beantragen oder gegen eine vorläufige Ablehnung Berufung einzulegen.