Global Trademark GO Ukraine – Einführung in die ukrainische Markenanmeldung

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Im August 2020 hat die Ukraine ein neues Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums eingeführt und verschiedene Änderungen an Marken vorgenommen, um den europäischen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums näher zu kommen und für Markenanmelder, die ihre Rechte in der Ukraine wahren, vorteilhafter zu sein. Das neue Gesetz regelt auch die Anwendung und den Schutz von Kollektivmarken und erweitert damit die Arten der registrierbaren Marken. Derzeit können neben traditionellen Wortmarken und Bildmarken auch nicht-traditionelle Marken wie Klangmarken und Kollektivmarken registriert werden in der Ukraine.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • ukrainisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Bewerbungsinformation
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Das Prioritätsdokument und seine ukrainische Übersetzung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.
  • Die Vollmacht kann innerhalb von 2 Monaten ab Antragstellung eingereicht werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer ukrainischen Marke:

  • Markenanmeldungen in der Ukraine unterliegen einer formellen und inhaltlichen Prüfung. Sobald die Markenanmeldung die formelle Prüfung erfolgreich bestanden hat, wird sie in der offiziellen Bekanntmachung veröffentlicht.

6. Markenlöschung

  • Wenn eine Marke fünf Jahre lang ab dem Datum der Eintragung oder zu einem späteren Zeitpunkt ununterbrochen nicht benutzt wurde, kann die Marke im Falle einer Klage Dritter durch eine gerichtliche Entscheidung gelöscht werden. Die Frist für die Einreichung einer Klage darf nicht früher als 5 Jahre nach dem Eintragungsdatum der umstrittenen Marke liegen.

7. Markeneinwände

  • Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Markenanmeldung kann jeder einen Widerspruchsantrag gegen die veröffentlichte Marke einreichen.

8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Zulassungsgebühren und Bekanntmachungsgebühren sind innerhalb von 3 Monaten nach Erlass des Zulassungsbescheids zu entrichten. Eine ukrainische Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig und kann auf unbestimmte Zeit um weitere 10 Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Registrierung gestellt werden. Marken können gegen Zahlung eines Aufpreises auch innerhalb von 6 Monaten nach dem Ablaufdatum verlängert werden. Abgelaufene Marken können nicht wiederhergestellt werden.

9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Markenregistrierungsprozess reibungslos verläuft, wird es etwa 1,5 bis 2 Jahre dauern, bis die ukrainische Markenregistrierung abgeschlossen ist.

10. Madrid-Registrierung

  • Die Antwort auf die vorläufige Ablehnung der internationalen Markenregistrierung in der Ukraine sollte innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der vorläufigen Ablehnung eingereicht werden. Dieser Zeitraum kann innerhalb von 3 oder 6 Monaten verlängert/wieder in Kraft gesetzt werden. Die Antwortsprache ist Ukrainisch. Bei ausländischen Antragstellern muss ein lokaler Vertreter benannt werden, der die Antwort einreicht.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Ausnahmen beim Markeneinspruch: Wenn die Marke vor dem Löschungsantrag mehr als drei Monate oder früher benutzt wurde oder eine Verlängerung beantragt wurde, können andere sie nicht löschen. Wenn Sie jedoch innerhalb von drei Monaten vor dem Kündigungsantrag mit der Nutzung begonnen oder eine Verlängerung beantragt haben, ist dies keine Ausnahme und andere können es trotzdem kündigen.
  • Das neue Markengesetz der Ukraine beschränkt die ausschließlichen Rechte an Marken, das heißt, auf der Grundlage der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs können die Marken anderer angemessen genutzt werden.
  • Nach dem neuen Markengesetz der Ukraine kann der Inhaber der ausländischen Marke beantragen, dass die eingetragene Marke ungültig wird, wenn die Marke einer anderen Person in einem anderen Land eingetragen wurde und deren Händler oder Vertreter in böswilliger Absicht dieselbe Marke in der Ukraine eintragen lässt.
  • Nach dem neuen Markengesetz der Ukraine werden inländische Händler oder Vertreter, die die Registrierung derselben Marke in der Ukraine im eigenen Namen beantragen, nicht genehmigt, wenn die Marke einer anderen Person tatsächlich im Ausland verwendet wurde, es sei denn, der Markennutzer stimmt zu. Diese Bestimmung weitet den Schutz von Markenrechten auf die Verwendung im Ausland aus.
  • Wenn ein Antrag auf Markenregistrierung aufgrund eines Konflikts mit der älteren Marke einer anderen Person abgelehnt wird, wird der Antragsteller in der Praxis häufig darüber nachdenken, mit dem Inhaber des älteren Rechts über die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zu verhandeln. Das neue Markengesetz der Ukraine schreibt eindeutig die Annahme eines Einwilligungsformulars vor, das mehr Möglichkeiten für die Markenregistrierung bietet und den Willen des Markeninhabers besser widerspiegelt.
  • Die „Markenrechtsnovelle“ sieht zwei Formen der fairen Nutzung von Marken durch Dritte vor:
    • Beschreibende faire Verwendung bezieht sich auf die Situation, in der ein Dritter die Art, Qualität, Menge, den Verwendungszweck, den Wert, die Herkunft, die Produktionszeit der bereitgestellten Waren/Dienstleistungen oder andere Merkmale der eingetragenen Marke einer anderen Person beschreibend nutzt.
    • Indikative faire Nutzung bezieht sich darauf, dass ein Dritter die eingetragene Marke einer anderen Person bei kommerziellen Aktivitäten verwendet, um den Zweck der von ihm bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen anzugeben, zum Beispiel: Die von ihm bereitgestellten Produkte/Dienstleistungen sind Ersatzteile mit eingetragenen Marken.