Südsudan
Das südsudanesische Justizministerium hatte 2014 Markenanmeldungen gemäß dem sudanesischen Markengesetz von 1969 angenommen, stellte jedoch bald darauf seine Arbeit ein, bis das Ministerium 2023 der MTN Group (Mobilfunkunternehmen) erlaubte, ihre Marke zu „behalten“.
Markenanmelder können nun einen „Reserve“-Markenantrag beim südsudanesischen Justizministerium einreichen, um die Marke ihres Klägers zu behalten, bis das Markengesetz, das derzeit vom Parlament genehmigt werden muss, in Kraft tritt. Der Markenanmelder/Rechteinhaber hat Vorrangrechte und wird Dritten die Einreichung und Registrierung ähnlicher oder identischer Marken verbieten, wenn im Südsudan erneut Markenanmeldungen eröffnet werden.
Katar
Das Patentamt des Golf-Kooperationsrates (GCCPO) gab kürzlich bekannt, dass es damit beginnen wird, im Namen Katars neue Patentanmeldungen anzunehmen und formelle und inhaltliche Prüfungen von Patenten gemäß dem GCC-Patentgesetz und seinen im April 2021 überarbeiteten Vorschriften durchzuführen. Gleichzeitig wird die angenommene Patentanmeldung vom jeweiligen Patentamt bekannt gegeben und genehmigt.
Derzeit kann GCCPO drei Länder abdecken, nämlich Kuwait, Bahrain und Katar.
Kuwait
Ab Januar 2023 können Markenanmelder einen formellen Antrag auf Markenrecherche beim Kuwait Trademark Office einreichen und gegen Zahlung der offiziellen Gebühren einen offiziellen Recherchebericht darüber erhalten, ob die Marke verfügbar ist, sowie vollständige Angaben zu ähnlichen oder identischen Marken.
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