Myanmars neues Markengesetz hat die Übergangsfrist erfolgreich bestanden

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Nach einer experimentellen Übergangsphase wird Myanmars neues Markengesetz ab dem 1. Juli 2023 offiziell umgesetzt.

Das Folgende ist der Markenprüfungsprozess in Myanmar:

Erforderliche Dokumente für die Markenregistrierung in Myanmar:

  • Liste der bezeichneten Waren/Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation)
  • Vollmacht (TM2), erfordert notarielle Beglaubigung und Beglaubigung
  • Markenbild (JPEG-Format, Mindestauflösung 60 dpi)
  • Wenn es sich bei dem Markenanmelder um ein Unternehmen handelt, müssen die Unternehmenslizenz und die Art der juristischen Person angegeben werden