Aktuelle Nachrichten zu geistigen Eigentumsrechten im Nahen Osten

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Ägypten

Ab dem 22. Februar 2023 wird die Gebühr für den Antrag auf Sachprüfung in Ägypten von 17.000 ägyptischen Pfund auf 25.000 Pfund erhöht.

Kuwait

Das kuwaitische Patentamt (KPO) gab kürzlich bekannt, dass die Online-Website Kuwaits für die Zahlung der Jahresgebühren nun offiziell für den Betrieb geöffnet ist und Patentinhaber ihre Jahresgebühren über die Online-Website bezahlen müssen.

Jemen

Das jemenitische Amt für geistiges Eigentum hat eine neue Verordnung erlassen, die vorschreibt, dass Vollmachten (POA), die für Patent-/Markenanmeldungen verwendet werden, vom jemenitischen Konsulat beglaubigt werden müssen. Die Vollmacht muss gleichzeitig beim jemenitischen Amt für geistiges Eigentum eingereicht werden. Verspätet eingereichte Vollmachten werden nicht mehr akzeptiert.

Libanon

Das libanesische Markenamt wurde aufgrund eines Prüferstreiks vorübergehend suspendiert. Alle Markenanmeldungen werden ausgesetzt, da sie nicht online oder über Windows eingereicht werden können. Die Zweigstellen des libanesischen Markenamts im ganzen Land funktionieren jedoch weiterhin normal. Antragsteller können Markenanmeldungen über die libanesische Niederlassung einreichen.

Nigeria

Das nigerianische Urheberrecht trat am 24. März 2023 offiziell in Kraft und ersetzte das ursprüngliche Urheberrecht des Landes. Eine weitere neue Verordnung, der Business Facilitation Act 2023, legt ebenfalls bestimmte Bestimmungen fest, die sich auf die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums auswirken können:

  • Produktmarken: Die spezifischen Grenzen von Marken im Markengesetz wurden geändert, indem in Abschnitt 67 des Abschnitts „Definitionen“ eine Definition des Wortes „Waren“ hinzugefügt wurde, die besagt, dass das Wort „Marke“ Form, Verpackung und deren Farbschema umfasst.
  • Abschnitt 13A wurde zum ersten Anhang des Patents and Designs Act hinzugefügt, der die Verfahren für die Verarbeitung, den Erhalt, die Nutzung und den Widerruf von Zwangslizenzen regelt.

Mauritius

Mauritius hat am 6. Februar 2023 seine Beitrittsurkunden zum Madrider Protokoll und zur Genfer Akte des Haager Abkommens hinterlegt und ist damit offiziell dem Madrid-Haager System beigetreten und der 114. Mitgliedsstaat des Madrider Protokolls und das 78. Mitglied des Haager Abkommens . Mitgliedstaaten und die 70. Vertragspartei der Akte von 1999. Die beiden Abkommen werden am 6. Mai 2023 auf Mauritius in Kraft treten.

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