Aufzeigen der Unterschiede zwischen der EU und europäischen Ländern

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Als einer der offensten Märkte der Welt zieht der europäische Markt mit seiner starken Konsumkraft und seinem offenen Marktumfeld die Aufmerksamkeit von Unternehmern aus aller Welt auf sich. Wenn eine große Anzahl ähnlicher Produkte gleichzeitig auf dem Markt verbreitet wird, kommt es unweigerlich zu zahlreichen Streitigkeiten über geistiges Eigentum, wie z. B. Patentverletzungen. Um ihre eigenen Rechte und Interessen zu schützen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen dafür, Patente in Europa anzumelden, bevor ihre Produkte auf den Markt kommen.

Im Vergleich zur individuellen Patentanmeldung in jedem Land entscheiden sich mehr Kunden für die Anmeldung eines „EU-Geschmacksmusterpatents“ und eines „Europäischen Patents (Erfindung)“. Durch diese beiden Methoden können Sie durch die Einreichung einer einzigen Patentanmeldung Schutz in mehreren Ländern erhalten, was nicht nur viel Zeit für Patentanmeldungen spart, sondern auch die Kosten des Patentschutzes erheblich senkt.

Der Seitencode erinnert Sie hier daran, dass zwar das eine das äußere Erscheinungsbild und das andere die Erfindung schützt, der Schutzumfang des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum jedoch nicht mit dem Schutzumfang des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum übereinstimmt. Die Europäische Patentorganisation (EPA) ist eine Patentorganisation mit 38 Mitgliedsländern, plus 2 Erweiterungsländern und 4 effektiven Ländern, die im Wesentlichen mehr als 95 % der europäischen Länder abdeckt. Allerdings hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum derzeit nur 27 Mitgliedsstaaten. Wenn man beides verwechselt, kann es leicht passieren, dass man am Ende viel Geld für die Anmeldung eines EU-Geschmacksmusterpatents ausgibt, aber letztendlich nicht in der Lage ist, seine Rechte und Interessen daran zu schützen Zielmarkt.

Wenn Ihr Produkt für die im Bild unten rot markierten Länder bestimmt ist, können Sie entweder ein europäisches Erfindungspatent oder einen EU-Auftritt beantragen. Wenn Ihr Produkt für ein grünes Land bestimmt ist, müssen Sie bei der Beantragung eines Geschmacksmusters einen separaten Antrag stellen , aber nicht Wählen Sie ein EU-Design.

Wir hoffen, dass der Beitrag von Yezhimaip Ihnen bei der Auswahl einer Patentanmeldung auf dem europäischen Markt helfen kann. Wenn Sie detailliertere Informationen und Angebote für Patentanmeldungen in verschiedenen Ländern erhalten möchten, besuchen Sie gerne die offizielle Website von Yezhimaip (www.yezhimaip. com). .