Aktueller Stand der Designanmeldungen

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Aktueller Stand der Designanmeldungen

01Industrielles Produktdesign

Im juristischen Sinne bezeichnet Industriedesign (im Folgenden Erscheinungsbild genannt) die dekorativen oder ästhetischen Merkmale eines Gegenstandes. Grundsätzlich stellen eingetragene Geschmacksmuster auch ein ausschließliches Recht an geistigen Eigentumsrechten dar. Der Inhaber des Geschmacksmusters hat das Recht, Dritten die Herstellung, den Verkauf oder die Einfuhr von Kopien zu kommerziellen Zwecken zu verbieten, die das geschützte Geschmacksmuster tragen oder verkörpern oder die es wesentlich sind Sexuelle Fortpflanzung.

Die meisten Länder führen ein Registrierungssystem für Designanmeldungen ein. Sie müssen lediglich vollständige Antragsunterlagen einreichen, die den formellen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen, um eine Genehmigung zu erhalten. Die formelle Prüfung konzentriert sich im Wesentlichen darauf, ob die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verletzt werden. Allerdings gibt es auch Vertragsparteien wie Kanada, Japan, Südkorea (ausgenommen Kategorien 01, 02, 03, 05, 09, 11 und 19), Russland und die Vereinigten Staaten, die eine internationale Registrierung von Geschmacksmustern verlangen, um Neuheit einzuschließen. Eine Überprüfung der darin enthaltenen materiellen Gründe.

02 Von chinesischen Bewerbern bevorzugte Design-Bewerbungsländer

Seit dem 5. Mai 2022 ist das „Haager Abkommen“ (vollständiger Name „Genfer Akte des Haager Abkommens über gewerbliche Muster und Modelle“) in China offiziell in Kraft getreten. Als derzeit heißestes Thema in der Welt des geistigen Eigentums ist es bereits in Kraft getreten hatte Auswirkungen auf viele Branchen in China. Die Auswirkungen waren in unterschiedlichem Ausmaß. Nach Angaben des WIPO-China-Büros reichten allein am Stichtag, dem 5. Mai, 34 chinesische Unternehmen Anträge für den internationalen Auftritt über das Haager System ein.

Gemessen an der Gesamtzahl der Designanmeldungen, die zwischen 2015 und 2020 von chinesischen Anmeldern im Ausland eingereicht wurden (einschließlich Direktanmeldungen und über die Haager Route eingereichten Anmeldungen), haben die Vereinigten Staaten, die Europäische Union und Japan die meisten Anmeldungen. Der Herausgeber von Page Der Code basiert auf allen Ländern. Das folgende Wortwolkendiagramm wurde basierend auf der Anzahl der Bewerbungen erstellt, um jedem zu helfen, die von chinesischen Bewerbern bevorzugten Bewerbungsländer zu verstehen.

03 Anzahl chinesischer Designanmeldungen in der EU

Betroffen vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten ab dem 30. März 2019 (d. h. dem „Brexit Day“) EU-Designgesetze nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Wenn ein Design nach dem Haager System registriert und in der EU benannt wird , wird das Design nur im Vereinigten Königreich registriert. Es ist in den 27 EU-Mitgliedsstaaten gültig. Möchte der Antragsteller im Vereinigten Königreich Designschutz beantragen, muss er einen separaten Antrag beim britischen Patentamt einreichen.

Rechte an genehmigten EU-Auftritten gehen im Vereinigten Königreich jedoch nicht verloren. Seit dem 1. Januar 2021 hat das britische Amt für geistiges Eigentum diese Patente automatisch in britische Erscheinungspatente (auch als „Klon“-Patente bekannt) umgewandelt. „Klon“-Patente genießen den gleichen rechtlichen Status wie EU-Erscheinungspatente. Der Patentinhaber muss dies tun Im Vereinigten Königreich und in der EU werden die Lizenzen separat übertragen, lizenziert und verlängert.

Unter den EU-Mitgliedsstaaten sind Spanien, Deutschland, Frankreich, Irland und Italien die Länder mit der höchsten Anzahl an chinesischen Erscheinungsbildanmeldungen. Diese Länder gelten auch als Designmächte in der Welt. Die Verteilung der Auftrittsbewerbungen chinesischer Bewerber in EU-Ländern stellt sich wie folgt dar: