Die EU führt neue Vorschriften zur geografischen Angabe von Handwerks- und Industrieprodukten ein

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Am 12. September 2023 hat die Europäische Union neue EU-Verordnungen zum Schutz geografischer Angaben (GI) von Handwerks- und Industrieprodukten verabschiedet. Die neuen Regeln erweitern den Schutzumfang auf lokal bekannte Non-Food-Produkte wie Spitze, Glas, natürliche Edelsteine, Schmuck oder Porzellan und gelten für die EU und die Welt. Die Hauptziele der neuen Verordnungen bestehen darin, verschiedene nationale Systeme zu harmonisieren, das Verbraucherbewusstsein zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller zu steigern.

Die neuen Verordnungen sehen vor, dass neue geografische Angaben für Industrieprodukte zunächst auf nationaler Ebene und letztendlich vom EUIPO überprüft werden. EU-Mitgliedsstaaten können wählen, ob sie nationale Registrierungsverfahren beantragen. Wenn sie eine Befreiung von nationalen Registrierungsverfahren beantragen, ist das EUIPO für den gesamten Prozess verantwortlich. Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um zu entscheiden, welche geografischen Angaben auf nationaler Ebene geschützt wurden, sie in der EU zu registrieren und zu schützen und das Exekutivkomitee und das EUIPO zu benachrichtigen.

Die neuen Regelungen treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sollen zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten umgesetzt werden.