Das EPA wird ab dem 1. November 2023 keine Papierversionen des Formulars 1201 mehr herausgeben

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Das EPA wird ab dem 1. November 2023 keine Papierversionen des Formulars 1201 mehr herausgeben

Wie wir alle wissen, erhält jede Patentanmeldung, in der in der PCT-Anmeldung EP angegeben ist, nach Ablauf der 31-Monats-Frist ausnahmslos das vom EPA ausgestellte Formblatt 1201. Auch wenn der Anmelder nicht die Absicht hat, in die europäische nationale Phase einzutreten, kann er dies tun erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Formular 1201. 1201. Bewerber, die 31 Monate bis zum Eintritt in die europäische nationale Phase versäumt haben, können ihre Bewerbung für die europäische nationale Phase fortsetzen, indem sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieser Benachrichtigung „eine weitere Bearbeitung beantragen“. Als ausländischer Antragsteller dauert es in der Regel lange, bis Sie diese Papierversion der Benachrichtigung erhalten, sodass Sie Ihre Entscheidung, nicht in das EP-Land einzureisen, bereuen können.

Ab dem 1. November 2023 wird das EPA jedoch die Ausgabe der Papierversion des Formulars 1201 einstellen. Durch die Einstellung der Ausgabe dieser Papiermitteilung wird das EPA 500.000 Blatt Papier einsparen und damit dem Ziel der CO2-Neutralität im Jahr 2030 näher kommen. Erstens Schritt vorwärts. Alle relevanten Informationen zum Formblatt 1201 können Benutzer auf der neuen Website des EPA unter www.epo.org einsehen. Das Formblatt 1201 weist außerdem allen benannten EP-Patentanmeldungen europäische Patentanmeldungsnummern zu. Antragsteller können sich über die folgenden Kanäle erkundigen:

- Wenn Sie den Online-Einreichungsdienst des EPA nutzen, wird dieser in der bestätigten Quittung enthalten sein.
- Sobald die internationale Anmeldung veröffentlicht ist, kann sie auch durch Eingabe der internationalen Anmeldenummer oder Veröffentlichungsnummer über das Europäische Patentregister bezogen werden.