Neue Praxis für kanadische Patentanmeldungen – Prüfungsbericht und Antrag auf weitere Prüfung
Für kanadische Patentanmeldungen vor dem 3. Oktober 2022 gibt es keine Begrenzung der Anzahl der erlassenen Amtshandlungsmitteilungen. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, die Prüfung nach Erhalt einer bestimmten Anzahl von Prüfungsberichten fortzusetzen. Gleichzeitig ist für kanadische Patentanmeldungen vor dem 3. Oktober 2022 die Voraussetzung für die Einreichung eines erneuten Rechtsstreits die Einreichung eines Antrags auf Widerruf der Autorisierung.
Das neu überarbeitete kanadische Patentgesetz sieht vor, dass die Praxis der fortlaufenden Prüfung (RCE) nach dem 3. Oktober 2022 eingeführt wird, wodurch die Anzahl der Prüfungsgutachten begrenzt wird, die in verschiedenen Phasen vor dem Abbruch der Prüfung abgegeben werden können. Wenn Sie fortfahren möchten Für die Prüfung müssen Sie die RCE-Prüfungsgebühr bezahlen.
Konkret kann der Antragsteller nach Einreichung eines Antrags auf Sachprüfung bis zu drei Prüfungsbescheide erhalten. Muss die Patentanmeldung nach Erhalt von drei Prüfungsgutachten noch geprüft werden, muss der Anmelder einen RCE-Antrag einreichen. Die Gebühren für eine RCE-Anfrage sind mit denen für eine Sachprüfung vergleichbar und liegen zwischen 816 US-Dollar für große Unternehmen und 408 US-Dollar für kleine Unternehmen.
Nachdem der Antragsteller einen RCE-Antrag eingereicht und die entsprechende Gebühr bezahlt hat, kann der Antragsteller bis zu zwei weitere Gutachten erhalten. Der Antragsteller kann erneut einen zweiten RCE einreichen und in der zweiten RCE-Bewertung bis zu zwei weitere Bewertungen erhalten. Stellungnahme.
Wenn der Prüfer eine abschließende Klage (Final Action) erlässt, wird die Prüfung der Patentanmeldung beendet. Wenn Sie die Patentanmeldung gültig halten möchten, können Sie nur beim Patentbeschwerdeausschuss Berufung einlegen.
Die Überprüfung wird auch nach Erhalt eines Autorisierungsschreibens oder eines bedingten Autorisierungsschreibens beendet. Wenn der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt eine erneute Prüfung beantragt, muss er die RCE-Antragsgebühr zahlen.
Die neuen RCE-Regelungen gelten nicht für Patentanmeldungen, die vor dem 3. Oktober 2022 einen Prüfungsantrag stellen und Prüfungsgebühren entrichten. Wenn jedoch ein Zulassungsbescheid oder ein bedingter Zulassungsbescheid eingegangen ist und der Patentanmelder eine erneute Prüfung oder einen Rechtsstreit beantragt, muss in diesem Fall die RCE-Antragsgebühr gezahlt werden. Nach Einreichung eines RCE-Antrags auf Wiederaufnahme der Prüfung gilt das Verfahren zur Fortsetzung der Prüfung, d. h. der Bewerber kann bis zu zwei Prüfungsgutachten einholen.
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