Mexiko und die Vereinigten Staaten unterzeichnen beschleunigtes Patentlizenzabkommen

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Kürzlich unterzeichneten das mexikanische Amt für geistiges Eigentum IMPI und das US-amerikanische Amt für geistiges Eigentum USPTO eine beschleunigte Patentlizenzvereinbarung APG. Berechtigte Patentanmelder können dieses beschleunigte Programm nutzen, um in Mexiko schneller eine Patentgenehmigung auf der Grundlage eines in den USA erteilten Patents zu erhalten.

Im Rahmen des APG-Verfahrens kann ein Antragsteller eines in den Vereinigten Staaten erteilten Patents jederzeit während des IMPI-Prüfungsverfahrens einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen, um schneller die Genehmigung eines mexikanischen Patents zu erhalten. Die Patentanmeldung wird veröffentlicht im mexikanischen Amtsblatt für gewerbliches Eigentum eingetragen sind und die mexikanischen Patentgesetze einhalten. Die APG-Verfahren werden sofort nach Veröffentlichung wirksam.

Die beschleunigte Patentgenehmigung von APG gilt nur für Patentanträge, die beim USPTO und IMPI eingereicht wurden. Mexikanische Anträge müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Die Anmeldung beansprucht effektiv die US-Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft.
2. Die Anmeldung (einschließlich der PCT-Anmeldung in der nationalen Phase) hat die gleiche Priorität wie die entsprechende USPTO-Anmeldung.
3. Bei der entsprechenden USPTO-Anmeldung kann es sich auch um eine Anmeldung handeln, die auf der von der mexikanischen Patentanmeldung beanspruchten Priorität basiert.

Patente, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen APG-Antrag einreichen:
1. Die entsprechende USPTO-Patentanmeldung wurde vom USPTO als patentierbar eingestuft und das genehmigte Patent wurde im USPTO Patent Gazette veröffentlicht.
2. Alle Ansprüche in der beim IMPI eingereichten mexikanischen Patentanmeldung müssen vollständig mit den Ansprüchen des vom USPTO genehmigten Patents übereinstimmen oder so geändert werden, dass sie vollständig übereinstimmen.
3. Die beim IMPI eingereichte mexikanische Patentanmeldung hat die formelle Prüfung bestanden und wurde im Industrial Property Law Gazette veröffentlicht.

Für das APG-Programm erforderliche Unterlagen anfordern:
1. Patentnummer, ausgestellt vom US-amerikanischen Patent- und Markenamt und veröffentlicht im Amtsblatt.
2. Spanische Übersetzung der Ansprüche.
3. Entsprechungstabelle, die zeigt, wie alle von IMPI angemeldeten Ansprüche vollständig mit den vom USPTO gewährten Patentansprüchen übereinstimmen. Wenn es sich bei den Ansprüchen um wörtliche Übersetzungen handelt, kann der Anmelder im Formular nur „gleich“ angeben. Wenn es sich bei den Ansprüchen um mehr als eine wörtliche Übersetzung handelt, ist es notwendig, die angemessene Entsprechung jedes Anspruchs gemäß den Regelstandards zu interpretieren.

APG beschleunigt Autorisierungsanfragen ohne offizielle Gebühren. Wenn jedoch die Ansprüche einer mexikanischen Patentanmeldung geändert werden müssen, um ausreichende Übereinstimmungsanforderungen zu erfüllen, wird gemäß mexikanischem Patentrecht eine freiwillige Anspruchsänderungsgebühr gezahlt.

Benutzer, die das Benutzerhandbuch für das APG-Programm benötigen, können sich direkt an Page Code wenden, um es zu erhalten.

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