Die Gebühren für Patentanmeldungen in der Ukraine steigen

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Ab dem 16. September 2023 wird die Ukraine eine neue Gebührenordnung für geistiges Eigentum anwenden. Gemäß der überarbeiteten Gebührenordnung wurden folgende Gebühren angepasst:

  • Die Gebühr für den Einspruchsantrag wurde auf 6.000 UAH (ukrainische Griwna) erhöht.
  • Die Wartungsgebühr von SPC für die Jahre 1–5 stieg von 30.000 UAH auf 38.000 UAH, was einer Steigerung von etwa 27 % entspricht.
  • Die Frist für die Bestellung eines ukrainischen Vertreters für Ausländer oder Staatenlose wurde verlängert.
  • Die Gebühr für die Einreichung eines Antrags auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer von gewerblichen Musterrechten wurde auf 800UAH erhöht.
  • Die Anmeldegebühr für Teilanmeldungen für Erfindungen und Gebrauchsmuster wird auf 800UAH erhöht.
  • Für Industriedesigns, die aufgrund von Teilanmeldungen Änderungen an der Industriedesign-Anmeldung erfordern, erhöht sich die Änderungsgebühr auf 800UAH.
  • Die neue Anmeldegebühr für Geschmacksmusteranmeldungen wurde auf 6.800 UAH erhöht.
  • Die Gebühr für die Patentrecherche wird auf 3.000UAH erhöht.
  • Die Gebühr für die Einreichung eines Antrags auf Nichtigerklärung von Erfindungs-, Gebrauchsmuster- oder Industriedesignrechten wurde auf 32.000 UAH erhöht.
  • Die Markenbeschwerdegebühr wird auf 24.000UAH erhöht.

Zu den neuen Gebührenordnungen zählen auch Gebühren für den Verzicht auf das gesamte oder einen Teil der Rechte an einer Erfindung oder einem Gebrauchsmuster sowie Gebühren für die Wiedereinsetzung von Ansprüchen bei Nichterfüllung von Zahlungsbedingungen.

Neben der Einführung der neuen Gebührenordnung trat als weitere Reaktion auf die aktuelle Situation in der Ukraine eine erneute Verlängerung der EUIPO-Frist für ukrainische Angelegenheiten des geistigen Eigentums in Kraft. Alle Fristen zwischen dem 15. September 2023 und dem 15. November 2023 (einschließlich) können bis zum 16. November 2023 verlängert werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung für ein Prüfungsgutachten kann an alle Parteien gerichtet werden, die in der Ukraine ansässig sind oder einen eingetragenen Sitz in der Ukraine haben.

Darüber hinaus unterzeichnete das EUIPO ein Memorandum of Understanding (MoU) mit der neu gegründeten Nationalen Agentur für geistiges Eigentum und Innovation der Ukraine (UANIPIO), mit dem Ziel, das IP-System der Ukraine zu konsolidieren und IP-Antragstellern zu helfen.

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