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Ab dem 1. Juli 2023 hat Portugal eine neue Gebührenordnung für geistiges Eigentum eingeführt, wobei alle Gebühren fast durchweg um etwa 8 % steigen. Die neue Gebührenordnung gilt bis zum 30. Juni 2024.
Wenn Sie jedoch in Portugal elektronisch einreichen, kann die Gebühr die Hälfte der Gebühr für die Papiereinreichung betragen:
Patent:
- Gemäß der überarbeiteten Gebührenordnung ist die Gebühr für die Einreichung einer portugiesischen Patentanmeldung von 109,07 € auf 117,93 € gestiegen.
- Die Jahresgebühr für das 5. Jahr stieg von 53,79 Euro auf 58,16 Euro, die jährliche Patentgebühr für das 10. bis 11. Jahr stieg von 376,46 Euro auf 407,03 Euro, die Jahresgebühr für das 15. bis 16. Jahr stieg von 591,56 Euro auf 639,59 Euro, und die jährlichen Patentgebühren für das 19. bis 20. Jahr stiegen von 53,79 Euro auf 58,16 Euro. Die jährliche Gebühr steigt von 752,90 € auf 814,04 €.
- Auch die Gebühren für europäische Patente (EP) sind gestiegen: Die Gebühren für den vorläufigen portugiesischen Patentschutz und die EP-Gültigkeit wurden auf 58,97 Euro statt bisher 54,54 Euro angepasst. Für den vorläufigen PCT-Schutz und den Eintritt in die nationale Phase gelten die gleichen Gebühren.
Erscheinungsbilddesign:
- Die Grundgebühr für eine portugiesische Designanmeldung für 5 Designs erhöht sich von 109,07 Euro auf 117,93 Euro. Ab dem 5. Design erhöht sich die Gebühr für jedes weitere Produkt von 10,91 Euro auf 11,80 Euro.
- Die jährliche Designgebühr erhöht sich im zweiten Fünfjahreszeitraum von 32,72 Euro auf 35,38 Euro und im fünften Fünfjahreszeitraum von 65,43 Euro auf 70,74 Euro.
Warenzeichen:
- Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke und die Gebühr für die Verlängerung einer Marke für eine einzelne Waren- oder Dienstleistungsklasse stieg von 129,08 Euro auf 139,56 Euro, und die Gebühr für jede weitere Klasse betrug 35,38 Euro und war damit höher als zuvor 32,72 Euro.
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