Indonesische Patentanmeldungspraxis für Erfindungen (1) – Patentanmeldung im Bereich Mikroorganismen

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Die Mikrobiologie ist ein wissenschaftliches Gebiet, das die Entwicklung einer Vielzahl vielversprechender patentierter Erfindungen ermöglicht. Unter Mikrobiologie versteht man die Lehre von der Biologie von Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien, Algen, Pilzen, Schleimpilzen und Protozoen). Unter Bezugnahme auf Indonesiens technische Richtlinien zur materiellen Patentprüfung von 2019 werden die Leser mit einigen indonesischen Patentsituationen im Bereich der Mikroben befasst.

Wenn in der Spezifikation der Patentanmeldung Inhalte im Zusammenhang mit Mikroorganismen enthalten sind, müssen die folgenden Punkte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Patent vollständig offengelegt wird:

Name des Mikroorganismus:

  • Grundsätzlich müssen Mikroorganismen mit ihren wissenschaftlichen Namen gemäß der mikrobiellen Nomenklatur beschrieben werden. Beispielsweise müssen Gattungs- und Artnamen kursiv geschrieben werden, wobei Gattungsnamen mit einem Großbuchstaben beginnen und Artnamen ausschließlich in Kleinbuchstaben geschrieben werden müssen. Zum Beispiel: Escherichia coli, Salmonellen, Rhizopus usw.

Sorten:

  • Im Falle der Identifizierung eines Mikrobenstamms müssen die Merkmale beschrieben werden, wobei der Stammname auf den Stammnamen folgt (gemäß der mikrobiellen Nomenklatur).
  • Wenn ein Mikroorganismus nicht durch einen Artnamen charakterisiert werden kann, kann er durch einen Stammnamen und einen Gattungsnamen beschrieben werden. Wenn ein Stamm des Mikroorganismus hinterlegt wurde, kann der Stamm durch eine Zugangsnummer neben dem Artnamen oder eine Beschreibung des Stammnamens nach dem Artnamen gekennzeichnet werden. Beispiel: Stamm Bacillus subtilis FERM P-xxxxx.

Biologische Eigenschaften:

  • Biologische Merkmale sind taxonomisch allgemeine Merkmale, es können jedoch auch andere mikrobielle Merkmale (z. B. die selektive Produktion von Metaboliten) zur Charakterisierung herangezogen werden. Bei Mikroorganismen, deren Merkmale nicht durch Artnamen beschrieben werden können, sollten nach Erläuterung der Gründe, warum die Artnamen keine Merkmale ausdrücken können, sowohl Artnamen als auch Gattungsnamen verwendet werden.

Darüber hinaus sollten die mikrobiologischen Eigenschaften eines Mikroorganismus danach beschrieben werden, ob es sich um einen neuen Stamm oder eine neue Art handelt:

1. „vertrauenswürdig“
Erfindungen, die sich auf Mikroorganismen selbst oder auf die Verwendung neuer Mikroorganismen beziehen, müssen die Mittel zur Herstellung dieser Mikroorganismen beschreiben, um einen Fachmann in die Lage zu versetzen, sie herzustellen. Zu den Werkzeugen zur Herstellung von Mikroorganismen gehören Screening-Werkzeuge, Mutagenese-Werkzeuge, Werkzeuge zur genetischen Rekombination usw.

2 verfügbar"
Die mikrobielle Erfindung selbst und die Verwendung des Mikroorganismus müssen so beschrieben werden, dass ein Fachmann auf diesem Gebiet die Erfindung nutzen und ausführen kann. Das Wissen über die Verwendung der Erfindung kann in der Beschreibung der Erfindung unter Berücksichtigung der Beschreibung (mit Ausnahme der Ansprüche), der Zeichnungen und des allgemeinen Wissens zum Zeitpunkt der Patentanmeldung ausführlich beschrieben werden, aber ein Fachmann kann dies nicht tun art wäre ohne die detaillierte Beschreibung nicht dazu in der Lage. Sofern nicht anders verstanden.