Patent- und Markenanmeldungen haben sich aufgrund des Erdbebens in Japan am 1. Januar 2024 verzögert und Sie können die Wiederherstellung Ihrer Rechte beantragen.

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Patent- und Markenanmeldungen haben sich aufgrund des Erdbebens in Japan am 1. Januar 2024 verzögert und Sie können die Wiederherstellung Ihrer Rechte beantragen.

TIPO gibt derzeit bekannt, dass, wenn ein Antragsteller aufgrund des Erdbebens in Japan am 1. Januar 2024 Verzögerungen bei den Anmeldefristen für Patente oder Marken hat, er oder sie gemäß Artikel 17 des Patentgesetzes und Artikel 12 seiner Durchführungsbestimmungen einen Antrag stellen kann Artikel 8 des Markengesetzes. Wenn Sie gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 des Artikels und seinen Durchführungsbestimmungen einen Antrag auf Wiederherstellung von Rechten bei TIPO einreichen und entsprechende Belege beifügen, wird TIPO den Fall grundsätzlich nachsichtig behandeln im Einzelfall.