- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.
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- Ob die niederländische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Ob eine niederländische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
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- Neuheitsschonfrist für niederländische Erfindungspatentanmeldung
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