Das RVO führt keine Sachprüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten nach dem Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum des Recherchenantrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen zur Neuheit An diesem Punkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents.
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in den Niederlanden?
- Was sind die Anforderungen an die niederländischen Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in den Niederlanden?
- Wie lange ist die Schutzdauer der niederländischen Erfindungspatentanmeldung
- Neuheitsschonfrist für niederländische Erfindungspatentanmeldung
- Neuheitsschonfrist für niederländische Industriedesign-Anmeldungen
- Ob eine niederländische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Wer ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in den Niederlanden?
- Merkmale des niederländischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Kann das Prioritätsrecht der niederländischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?